Weil er sich beschwert hat: Bank kündigt Händler aus München sein Geschäftskonto

Der Münchner Antiquitätenhändler Florian Mühlbauer hatte Probleme mit seinem Geschäftskonto und beschwerte sich bei der Postbank - jetzt braucht er ein neues.
von  Hüseyin Ince
Antiquitätenhändler Florian Mühlbauer in seinem Laden in der Türkenstraße. Er hält seine Kontokündigung in die Kamera. Mühlbauer weiß bis heute nicht, warum das nötig gewesen ist. Die Postbank nennt keine Gründe.
Antiquitätenhändler Florian Mühlbauer in seinem Laden in der Türkenstraße. Er hält seine Kontokündigung in die Kamera. Mühlbauer weiß bis heute nicht, warum das nötig gewesen ist. Die Postbank nennt keine Gründe. © Hannes Magerstädt

München - Florian Mühlbauer betreibt ein inzwischen eher seltenes Geschäft in München. Der 73-Jährige handelt seit Jahrzehnten mit Antiquitäten. Armbanduhren, Fotografien, Kunstobjekten, Malerei. Und eigentlich betreibt er sogar zwei Läden. Eine echte Ladenfläche in der Türkenstraße und einen virtuellen Laden auf Ebay.

"Deshalb bin ich natürlich doppelt auf ein Geschäftskonto angewiesen", sagt Mühlbauer. Eigentlich ist es sogar ein Vollzeitjob für zwei. Doch ein Mitarbeiter lohnt sich bei seinen Umsätzen nicht.  Der fleißige Mühlbauer muss das digitale und das echte Geschäft streng trennen. Die Angebote dürfen sich nicht überschneiden.

"Ich war nie im Minus", versichert der Münchner Antiquitätenhändler Florian Mühlbauer

"Wenn jemand in die Türkenstraße kommt, etwas kauft und der Gegenstand auch auf Ebay inseriert wäre, müsste ich das Angebot dort erst wieder löschen", erklärt Mühlbauer den Aufwand, den er zeitlich nicht leisten könne.  8.000 Artikel bietet er auf der Plattform digital an. Auch den Versand übernimmt er natürlich höchstpersönlich.

Also gibt es die Sachen auf Ebay nur auf Ebay und umgekehrt: Wer in den Laden geht, bekommt die Uhren, Kunstgegenstände und Fotografien nur dort. Preisspanne zwischen 100 und höchstens 10.000 Euro. Deshalb ist Mühlbauer auch doppelt abhängig von einem funktionierenden Konto. Anfang November hatte er die ersten kleineren Probleme bei der Postbank, das Login funktionierte nicht für das Online-Banking. Das hatte mutmaßlich mit IT-Problemen bei der Bank zu tun. Mehrere Medien berichteten über Umstellungsprobleme.

Gedeckt war das Konto jedenfalls immer. "Ich war nie im Minus", versichert Mühlbauer. Er konnte dann eine wichtige Überweisung Mitte November nicht in Auftrag geben: die Ladenmiete. "Ich mache das immer händisch ohne Dauerauftrag, so habe ich mehr Kontrolle, weil ich verhindern will, dass ich eben ins Minus rutsche", erzählt er, auch wenn die Gefahr nie bestand.

Erst kommt das Kündigungsschreiben, dann eine Entschuldigung

Also rief Mühlbauer bei der Hotline an. Dort sagte ihm ein Postbank-Mitarbeiter, man könne ihm telefonisch nicht unmittelbar helfen. Er müsse seine Beschwerde schriftlich einreichen. Mit einiger Wut im Bauch – er hatte seinem Vermieter zugesichert, die Monatsmiete zügig zu überweisen – tat er das Anfang Dezember. Abschluss-Satz: "Ihre massive Ignoranz bei der Bearbeitung meines Problems ist eine Frechheit!" Zwei Wochen waren vergangen, ohne dass er eine Überweisung einreichen konnte.

Nun wurde es ein wenig absurd. Fast zeitgleich, am 6. Dezember, bekam Mühlbauer schriftlich die Kündigung seines Geschäftskontos, zum 14. Februar 2024 werde es deaktiviert. Seine Bankkarten möge er bitte zur Entwertung einreichen. Die Postbank führt einen Paragrafen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an: §19 Abs. 1. Und dann, einen weiteren Tag später: ein Entschuldigungsschreiben von der Postbank, man werde sich schnellstmöglich um sein Problem kümmern.

Postbank-Filiale an der Münchner Freiheit empfiehlt  ihm, sich einen Anwalt zu nehmen

"Da weiß doch der eine nicht, was der andre tut!", sagt Antiquitäten-Händler Mühlbauer. Ist das alles ein Missverständnis? Er versteht es jedenfalls nicht. Jetzt reicht es ihm. Er geht zur Postbank-Filiale an der Münchner Freiheit. Dort sagt man ihm, man könne nicht weiterhelfen. Und: "Die haben mir nur empfohlen, einen Anwalt zu nehmen."

Die AZ hat bei der Postbank nachgefragt. Dort sagt man nichts zu den Umständen der Kontokündigung. Nur so viel: Die Bank habe das Recht, aufgrund der eigenen AGB Kontoverhältnisse einseitig zu kündigen. Genau das sei geschehen. Darauf weist der Verbraucherschutz ebenfalls hin. Auch dort hat man für solche einseitigen Kündigungen keine Erklärung. Ob es irgendetwas mit dem Beschwerdebrief von Mühlbauer haben könnte, fragen wir die Postbank. Dazu äußerst sie sich nicht, schweigt eisern.

Mühlbauer bleibt wohl nur übrig, bis Mitte Februar ein neues Geschäftskonto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Derzeit informiert er sich, bei welchem Geldinstitut das sein könnte.

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