Weil er Parkplatz brauchte: Anwohner sägt Halteverbotsschild ab
München - Es ist ein anarchistischer Traum: Meine Regeln mache ich mir selber. Unliebsame Straßenschilder? Werden einfach gekappt.
So geschehen im Herbst des vergangenen Jahres. Ein absolutes Halteverbotsschild wurde abgesägt und ein paar Meter zurückversetzt. Dazu soll ein Richtungspfeil abgezogen worden sein. Plötzlich war daher Platz für ein parkendes Auto. Und Parkplätze sind am Sonnenweg in Grasbrunn absolute Mangelware. Die Straße ist so eng, dass Rettungskräfte ohne Halteverbot Probleme bei der Durchfahrt bekämen.
Auf dem Grundstück von Karl R. (52) stand ein solches Verbotsschild. Doch das war bei einer Kontrolle im vergangenen Jahr plötzlich nicht mehr an der ursprünglichen Stelle. Der Bauhof-Mitarbeiter, der den Vorfall entdeckte, staunte: Jemand hatte das Schild abgesägt und notdürftig mit Draht am Gartenzaun befestigt. Aber ein paar Meter versetzt und – besonders dreist – ohne einen der beiden Richtungspfeile.
Gemeinschädliche Sachbeschädigung und wegen des manipulierten Pfeiles sogar Urkundenfälschung, nennt das die Staatsanwaltschaft. Dafür drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Jeder hätte das Schild absägen können, argumentiert die Verteidigung
Karl R. sagt nichts im Prozess. Weder zur Sache, noch zu seinen persönlichen Verhältnissen. Das Reden überlässt er seinem Anwalt Markus Brunner. Der kritisiert unter anderem, dass die Ermittler im Fall seines Mandanten nur ihrem Vorurteil gefolgt seien, dass Karl R. der Täter sein müsse. Deswegen sei nicht in alle Richtungen ermittelt worden. Insbesondere wurden die Nachbarn nicht befragt, ob noch andere als Täter in Frage kommen.
Es gäbe aber eine ganze Menge Anwohner in diesem Bereich, sagt Brunner, die fast alle auch ein Auto haben. 50 Fahrzeuge kommen da zusammen, schätzt er. Sein Mandant sei auch nicht so dumm, das Schild abzusägen, dann am eigenen Gartenzaun zu befestigen und sich so besonders verdächtig zu machen.
Fazit: Jeder könnte das Schild abgesägt haben. Konsequenz für seinen Mandanten: Freispruch.
Der Amtsrichter aber hält es für abwegig, dass sich jemand mit einer lautstarken Flex auf dem Grundstück des Angeklagten an der Eisenstange zu schaffen machte und dann das Schild an anderer Stelle wieder aufgestellt haben soll. Karl R. ist deswegen in seinen Augen schuldig zu sprechen.
Beim Strafmaß bleibt der Richter nur knapp unter den 2.000 Euro, die die Staatsanwältin fordert. Karl R. muss 1.600 Euro zahlen. Er will nun mit seinem Anwalt besprechen, ob eine Berufung sinnvoll ist.
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