Weil er nicht reinkam: Anwalt verklagt das Café am Hochhaus

Mit der Begründung, es seien bereits zu viele Männer anwesend, ließ der Türsteher Gast Nils D. abblitzen. Der Münchner Anwalt sieht sich jetzt als Opfer von Diskriminierung und klagt gegen die beliebte Bar.
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Viele begehren Einlass - nicht alle kommen rein. Jetzt klagt ein Münchner Anwalt gegen das Café am Hochhaus
abendzeitung Viele begehren Einlass - nicht alle kommen rein. Jetzt klagt ein Münchner Anwalt gegen das Café am Hochhaus

MÜNCHEN - Mit der Begründung, es seien bereits zu viele Männer anwesend, ließ der Türsteher Gast Nils D. abblitzen. Der Münchner Anwalt sieht sich jetzt als Opfer von Diskriminierung und klagt gegen die beliebte Bar.

Wegen des Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz klagt ein Münchner Rechtsanwalt gegen den Wirt des Lokals „Café am Hochhaus“. Der Prozess vor dem Amtsgericht München beginnt am Mittwoch.

Der Jurist Nils D. fühlt sich nach eigenen Angaben diskriminiert, da ihn ein Türsteher der Kneipe an einem Abend im Juli vergangenen Jahres mit der Begründung abgewiesen habe, es seien bereits zu viele Männer anwesend. „Er hat damit gegen ein Gebot verstoßen, das bei uns im Grundgesetz verankert ist, nämlich das der Gleichbehandlung von Mann und Frau“, begründet der Anwalt seine Klage auf ddp-Anfrage.

Er erwarte von der Verhandlung nicht nur eine Unterlassungsentscheidung, die es dem Gastronomen künftig verbieten soll, Gäste wegen ihres Geschlechts abzuweisen, sondern auch eine „immaterielle Entschädigung“. Diese soll „jemanden der diskriminiert, in Zukunft abschrecken“.

Der beklagte Wirt hält nach Angaben des Gerichtes dagegen, er müsse als Gastronom auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen achten, da das Risiko für aggressives Verhalten steige, wenn sich zu viele Männer in einem Lokal befinden. Einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz erkenne er in seinem Verhalten nicht.

ddp

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