Weihnachten im Gefängnis: Gesuchter Münchner geht Bundespolizei ins Netz

Weihnachten in der JVA Stadelheim: Am Flughafen haben Beamte der Bundespolizei einen gesuchten Mann (51) festgenommen, der nach verbüßter Haft in Tansania noch weitere Monate im Gefängnis absitzen muss.
von  AZ
Als der Mann bei seiner Ankunft am Flughafen kontrolliert wurde, fand sich im Fahndungssystem eine Notiz der niederbayerischen Justiz. (Symbolbild)
Als der Mann bei seiner Ankunft am Flughafen kontrolliert wurde, fand sich im Fahndungssystem eine Notiz der niederbayerischen Justiz. (Symbolbild) © Bundespolizei München

München - Für den 51-jährigen Mann gibt es kein entspanntes Weihnachtsfest: Weil er von der Staatsanwaltschaft in Landshut mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht wird, haben Bundespolizisten den Gesuchten bei seiner Ankunft aus Doha festgenommen. 

Der gebürtige Münchner hatte gerade erst eine Haftstrafe in Tansania abgesessen, war am Nikolaustag aus Tansania zurück nach München gekommen und muss nun für ein knappes Vierteljahr erneut hinter Gitter.

Wie die Bundespolizei weiter berichtet, war der Mann in Tansania wegen unerlaubten Aufenthalts verurteilt und nach verbüßter Haftstrafe des Landes verwiesen worden - von Daressalam aus flog der 51-Jährige über Doha nach München.

Untergetaucht: Gesuchter Münchner (51) war wegen Volksverhetzung verurteilt

Als ihn die Münchner Grenzpolizisten bei seiner Ankunft im Erdinger Moos kontrollierten, fand sich im Fahndungssystem eine Notiz der niederbayerischen Justiz: Der Münchner war im Januar 2019 von einem Amtsrichter in Landshut wegen Volksverhetzung zu 1.350 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 90 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Geldstrafe bleibt offen: Bankkonto gesperrt

Der untergetauchte Mann konnte die von der Justiz in Niederbayern geforderte Geldsumme am Sonntag nicht aufbringen. Ein Versuch am Geldautomaten scheiterte, weil die Bankkarte eingezogen wurde.

Auch auf die Unterstützung seiner Familie kann der 51-Jährige offensichtlich nicht bauen. Seine Frau sei nicht erreichbar gewesen, so die Bundespolizei, und seine Schwester sei "aus persönlichen Gründen" nicht bereit, die Geldstrafe für ihn zu bezahlen. Daher ging's für den Mann direkt in die Justizvollzugsanstalt.

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