Wegen versuchter Vergewaltigung vor Gericht: Der Ninja ohne Sex
MÜNCHEN - Verkleidet als Kämpfer will ein Mann (26) eine Frau vergewaltigen. Jetzt landet er vor Gericht. Einem Gutachter soll er gesagt haben: „Ich habe das dringende Bedürfnis eine Frau mit Gewalt zu nehmen.
Eine dunkle Gestalt, vermummt mit einer Ninja-Maske, schleicht durch ein Mehrfamilienhaus in der Blumenau, klingelt an verschiedenen Türen. Im Erdgeschoss öffnet Mohammed A. (44). „Ich habe sofort die Faust ins Gesicht bekommen und ging benommen zu Boden“, erinnert sich das Opfer.
Dann ging’s blitzschnell: Der Ninja-Kämpfer zerrt ihn vor die Tür und wirft sie ins Schloss. Er durchsucht die Wohnung nach einer Frau. Er will Sex. In der Wohnung hält sich aber keine Frau auf. Mohammed O. hat inzwischen bei Nachbarn die Polizei alarmiert. Minuten später wird Patrick S. (26) festgenommen.
Jetzt steht er wegen versuchter Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung vor dem Landgericht München I. Er sagt: „Ich habe ein sexuelles Problem. Ich hatte noch nie etwas mit einer Frau.“
Ob er am Tatabend, dem 16. Dezember 2009, wirklich eine Frau vergewaltigen wollte, daran kann er sich nicht mehr erinnern: „Ich hatte fünf Ritalin-Tabletten geschluckt und 0,7 Liter Jägermeister getrunken. In der Zelle bin ich erst zu mir gekommen. Ich wusste nicht, warum ich eingesperrt war.“
Fakt ist: Der Angeklagte wird noch am Tatort festgenommen. In seiner Wohnung finden die Polizisten Sexspielzeug, Sexpuppen, Kinderpornos auf der PC-Festplatte – und Ritalin, ein Beruhigungsmittel, wie es hyperaktiven Kindern verschrieben wird.
Seit eineinhalb Jahren ist der Angeklagte in Psychotherapie. „Ich weiß nicht, was richtiger Sex ist. Es ist wahrscheinlich schöner, als ich mir vorstellen kann“, sagt er. Dem Gutachter Matthias Hollweg soll er gestanden haben: „Ich habe das dringende Bedürfnis eine Frau mit Gewalt zu nehmen.“ Deshalb habe er sich als Ninja-Kämpfer verkleidet. Tabletten und Alkohol gäben ihm noch einen „gewissen Kick“.
Inzwischen hat der Angeklagte einen Entzug gemacht, ist wieder in Therapie. Er sagt: „Im nüchternem Zustand habe ich keine Gewaltfantasien mehr. Ich kenne jetzt meine Schwachpunkte. Ich mache viel Sport und habe vor, das Abitur nachzuholen.“
Strafverteidiger Peter Guttmann: „Zeugen haben bestätigt, dass mein Mandant zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig war.“ Sollte das Gericht Patrick S. für schuldunfähig befinden, kann er nicht verurteilt werden. Dafür kann eine langjährige Therapie angeordnet werden. Torsten Huber