Wegen Unterbringung: Frau (97) verklagt Krankenhaus

Sie sei zu Unrecht in Haar untergebracht worden: Ursula S. will eine Entschuldigung. Die 97-Jährige hat eine Münchner Klinik auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München - Ursula S. will Gerechtigkeit. Über ihren Tod hinaus, wenn es sein muss. Sie habe verfügt, dass ihre Erben bis zur letzten Distanz klagen müssen. Die 97-Jährige hat eine Münchner Klinik auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt, weil sie dort falsch behandelt worden sei. Vor allem aber will sie eine persönliche Entschuldigung der verantwortlichen Ärzte.
Was war geschehen? Drei Tage vor Weihnachten 2007 war Ursula S. in ihrer Milbertshofener Wohnung gestürzt. Eine Nachbarin fand sie bewusstlos am Boden und rief den Notarzt.

Die ehemalige BR-Mitarbeiterin wurde ins Krankenhaus gebracht. Und blieb dort ein paar Tage zur Untersuchung. Am 23. Dezember soll sie dann aggressiv geworden sein. Eine Pflegerin gab an, dass sie gezwickt worden sei. Ursula S. bekam Beruhigungsmittel und wurde im Bezirkskrankenhaus in Haar untergebracht. Dort wurde ihr für ein paar Monate eine Betreuerin an die Seite gestellt.
Völlig unnötig, argumentiert die 97-Jährige. Sie sei geistig gesund. Die angebliche Aggressivität und Desorientierung damals hatte damit zu tun, dass sie schwer höre und ihr Hörgerät nicht dabei hatte.

Ihre Mandantin habe zudem zu wenig Wasser bekommen, argumentierte Anwältin Monika Wiegand. Das bestätigte auch der Sachverständige. 1500 Milliliter Flüssigkeit sollten es für Ältere schon sein. Ursula S. hatte nur knapp die Hälfte bekommen.

Allerdings könne es viele weitere Gründe für das Delirium geben. Einen direkten kausalen Zusammenhang mit der falscher Pflege oder falscher Medikamentierung herzustellen, sei nicht möglich.
Der OLG-Senat empfahl, die Klage zurückzunehmen. Doch damit stoßen die Richter bei Ursula S. auf taube Ohren. Auch einen Vergleich lehnt sie ab. Bis zum BGH werde sie gehen – oder ihre Erben. 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.