Wegen Spielzeuggewehr: Ex-Lehrer mit Faust gegen Bub?

Weil er sich an den Kriegsspielen einiger Kinder störte: Ein 82-Jähriger soll einem 10-Jährigen Jungen das Spielzeugewehr weggenommen und ihn mit der Faust gegen die Brust geschlagen haben.
Torsten Huber |
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Der pensionierte Lehrer Manfred B. (82) mit einem Aktenkoffer vor dem Münchner Amtsgericht.
Torsten Huber Der pensionierte Lehrer Manfred B. (82) mit einem Aktenkoffer vor dem Münchner Amtsgericht.

München – Auf die Frage von Amtsrichterin Karin Jung, ob die ältere Dame die Ehefrau des Angeklagten sei, antwortet der pensionierte Lehrer Manfred B. (82): „Ja. Sie ist mein körperlicher, seelischer und juristischer Beistand.“

In der Verhandlung wird dann schnell klar, dass Manfred B., der wegen Körperverletzung eines Buben (10) vor Gericht steht, keinen Beistand braucht und nicht auf seine Frau hört. Sie nickt zustimmend, als Richterin Jung den Fall einstellen will. Ihr Gatte fordert energisch: „Ich will einen absolut reinen Freispruch wegen erwiesener Unschuld.“

Der sei aber nach der Sachlage nicht drin: Am 22. Juni 2012, gegen 17 Uhr, nervt den Lehrer der Nachbarsjunge Elis A. (10). Laut Anklage läuft der Bub mit einem Spielzeuggewehr auf dem Spielplatz in der Wohnanlage in Großhadern rum. Er soll dem Jungen das Gewehr aus der Hand gerissen haben. Als sich Elis A. in den Weg stellt und sein Gewehr zurück will, habe ihm der Angeklagte mit der Faust auf die Brust geschlagen.

Bevor der Prozess richtig losgeht, will Manfred B. noch eine Rüge loswerden: Er möchte vor Gericht so behandelt werden wie die Rechts-Terroristin Beate Zschäpe. Da er schlecht höre, pocht er wie im NSU-Prozess auf eine Sprechanlage im Sitzungssaal: „Der Staatsanwalt nuschelt so.“ Schließlich verzichtet er auf elektronischen Schnick-Schnack. Dafür muss sich der Staatsanwalt um eine deutliche Aussprache bemühen.

Zum Vorfall selbst sagt Manfred B.: „Vorher hatte ich eine Gruppe ermahnt, nicht auf dem Kinderspielplatz Kriegsspiele zu spielen. Die waren völlig einsichtig. Mit den Gewehren können Kügelchen abgeschossen und Kleinkinder verletzt werden.“

Zwei Wochen später sieht er Elis A. bei Ballerspielen auf dem Spielplatz: „Ermahnungen von Erwachsenen funktionieren nicht. Also muss ich die Eltern einschalten.“ Deshalb habe er dem Jungen das Gewehr abgenommen und wollte es den Eltern bei einem klärenden Gespräch übergeben. Den Jungen habe er nur leicht zur Seite geschoben.

Der Prozess wird am 3. September mit Zeugen fortgesetzt.

 

 

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