Wegen Spielzeugautos: Nürnberger Firma verklagt BMW

Prozess am OLG: Eine Nürnberger Firma will erreichen, dass ihre Spielzeugauto-Importe nicht an der Grenze gestoppt werden können.
John Schneider |
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München - Spielzeugautos sorgen derzeit bei BMW für juristischen Ärger. Der Automobil-Konzern ist von einem Nürnberger Spielzeughersteller verklagt worden. Der Grund: BMW – der Konzern vertreibt auch selbst Spielzeugautos – hatte mit einem Antrag nach der "Grenzbeschlagnahmeverordnung" im November 2016 eine Lieferung von Modellautos der Nürnberger, darunter auch ferngesteuerte Modelle des BMW Z4 GT3 im Maßstab 1:24, an der niederländischen Grenze gestoppt.

Mit der Möglichkeit der Beschlagnahmung durch die Zollbehörden soll den Markeninhabern laut EU-Recht die Gelegenheit gegeben werden, zu prüfen, ob es sich bei den einzuführenden Waren um Produkt-Piraterie handelt.

Beschlagnahmung bringt Spielzeug-Firma in Bedrängnis

So auch in diesem Fall. Für die Nürnberger Firma hätte die Beschlagnahmung der Lieferung aus China aber zu keinem ungünstigeren Zeitpunkt kommen können. Das Weihnachtsgeschäft lief, Fristen waren einzuhalten, den fränkischen Spielzeug-Händlern drohten Vertragsstrafen seitens ihrer Abnehmer.

Immerhin: Mit einer Verzögerung von zwei Wochen wurden die Spielzeugautos doch wieder frei gegeben. Was darauf schließen lässt, dass keine Markenrechtsverletzung erkannt werden konnte.

Um eine Wiederholung des Vorgangs bei künftigen Lieferungen zu verhindern, will das Nürnberger Unternehmen eine Unterlassung erreichen. Es gehe um den "Schutz der redlichen Importeure". BMW dürfe nach dem Willen der Kläger künftig mit solchen Anträgen zur Beschlagnahmung die Automobile beim Zoll nicht widerrechtlich zurückhalten.

Die Berufung hat kaum Erfolgsaussichten

Widerrechtlich? Wieso widerrechtlich, fragen sich die Vertreter von BMW. Es sei nicht unredlich, wenn BMW von der Regelung Gebrauch mache, um einen Verdacht auf Schutzverletzungen zu überprüfen. Man habe sich auch in diesem Fall beeilt, die Importware schnell auf etwaige Markenrechtsverletzungen zu prüfen.

Wie schon das Landgericht, das die Klage im Juli abgewiesen hatte, macht auch der Vorsitzende des OLG-Senats, Andreas Müller, bereits zu Beginn des Prozesses am Donnerstag klar, dass die Berufung wenig bis keine Erfolgsaussichten hat.

Der Senat sieht keine "gezielte Behinderung" seitens BMW, da es sachliche Gründe für die Beschlagnahmung gab. Da reiche schon ein vager Verdacht auf eine Markenrechtsverletzung, erklärt der Senats-Vorsitzende. Die Berufung des Klägers wird deshalb am Ende abgewiesen.

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