Wegen sexueller Nötigung: Sicherungsverwahrung für Sex-Täter

47-jähriger wird wegen versuchter sexueller Nötigung zu drei Jahren verurteilt – und kommt auch danach nicht frei.
John Schneider |
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Kamerascheu: Wolfgang W. vor dem Prozess im Gespräch mit seiner Anwältin Eva Loy-Birzer.
jot Kamerascheu: Wolfgang W. vor dem Prozess im Gespräch mit seiner Anwältin Eva Loy-Birzer.

München Drei Jahre Haft – so hat die 12. Strafkammer des Münchner Landgerichts Wolfgang W. (47) am Freitag für eine versuchte sexuelle Nötigung bestraft. Doch es kommt noch viel schlimmer für den vorbestraften Sex-Täter. Nach dem Urteil der Kammer unter dem Vorsitz von Thomas Hense kommt der Laimer auch nach verbüßter Strafhaft nicht frei, sondern wird in Sicherungsverwahrung genommen.

Der Grund: Der Gutachter hatte den einschlägig vorbestraften Mann in seiner Prognose als gefährlich eingestuft. Auch wenn die Verurteilung am Freitag „nur“ für eine versuchte sexuelle Nötigung ausgesprochen wurde, reichte dem Gericht die Einschätzung des Psychiaters und die schweren einschlägigen Vorstrafen, um Wolfgang W. bis auf weiteres nicht mehr frei zu lassen.

Die Sicherungsverwahrung dient dazu, die Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern zu schützen, ist also keine Strafe, sondern eine präventive Maßnahme. Genau deswegen muss sie sich aber auch deutlich von der normalen Strafhaft unterscheiden. Das heißt, der Sicherungsverwahrte kommt in den Genuss von Hafterleichterungen. In regelmäßigen Abständen wird dann geprüft, ob von ihm weiter eine Gefahr ausgeht.

Das wurde Wolfgang W. ursprünglich vorgeworfen: Er hatte sich an zwei Abenden im April 2014 Prostituierte in seine Laimer Wohnung bestellt. Dort soll er die Frauen laut Anklage bedroht und bedrängt haben, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Strafbar als besonders schwere sexuelle Nötigung, beziehungsweise sexuelle Nötigung.

Die Staatsanwaltschaft blieb bis zum Schluss bei dieser Ansicht und beantragte sechs Jahre Haft. Doch das Gericht fand die Belastungszeugin im ersten Fall nicht überzeugend genug. Die 32-Jährige hatte im Zeugenstuhl wohl aus Scham fast durchgehend geweint und nicht einmal zugeben wollen, dass sie eine einschlägige Internet-Seite genutzt hatte, um sich zu prostituieren.

Unglaubwürdig fanden die Richter ihre Aussagen. Ihr Vorwurf, dass Wolfgang W. sie mit einem vorgehaltenen Küchenmesser zum Sex zwingen wollte, wurde daher fallen gelassen.

So blieb nur noch ein Fall der versuchten Nötigung übrig. Die Domina hatte Wolfgang W. laut Anklage aufs Bett gezogen und sie dort festgehalten. Da der 140-Kilo-Mann aber nach einer Weile wieder losließ, ging das Gericht lediglich vom Versuch der sexuellen Nötigung aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Anwältin Eva Loy-Birzer – sie hatte auf Freispruch plädiert – will sich mit ihrem Mandanten, der das Urteil äußerlich gefasst aufgenommen hatte, nächste Woche noch besprechen, ob man in Revision gehen werde.

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