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Wegen Schreckschuss-Studi: Münchner Studierende fordern Waffenverbot – Uni vertagt Entscheidung!

Waffen an der Uni sind für sie "zu jedem Zeitpunkt eine potentielle Gefahr". Nun äußert sich die Ludwig-Maximilians-Universität, in der sich der Vorfall vor rund eineinhalb Wochen ereignet hatte, zum weiteren Vorgehen.
Jan Krattiger
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Wegen dieser Schreckschusswaffe am Gürtel wurde der Student (18) von der Polizei abgeführt.
Wegen dieser Schreckschusswaffe am Gürtel wurde der Student (18) von der Polizei abgeführt. © privat

München - Am 8. November hat ein 18-jähriger Student im Audimax der LMU für Angst unter den Studierenden und darum für einen Polizeieinsatz gesorgt. Es stellte sich schnell heraus, dass er "nur" eine Schreckschusswaffe bei sich trug und laut Polizei den dazugehörigen Waffenschein besitzt. Das Tragen dieser Waffe ist laut Gesetz erlaubt, wenn sie verdeckt ist. 

Münchner Studierende fordern Waffenverbot

Trotzdem sind aber die Studenten alarmiert und es regt sich Widerstand. Dagegen, dass es weiterhin möglich sein soll, an der Uni eine Waffe bei sich zu haben. Die Studierendenvertretungen der Hochschule München (HM), der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) und der Technischen Universität München (TUM) forderten darum in einer gemeinsamen Mitteilung vom Dienstag (15.11.) ein Waffenverbot für Hochschulen und Unis. 

"Es war selbstverständlich, dass Waffen nicht Teil des Alltags an einer Universität sind. Das hat sich durch den Vorfall schlagartig geändert", sagte Sebastian Rein, Sprecher der studentischen Vertretung der TUM auf AZ-Nachfrage.

Das Mitführen und die Präsenz von Waffen im Umfeld der Wissenschaft stehe "diametral den Zielen der freien und unversehrten Forschung und Lehre entgegen", so die Studierenden. "Die Präsenz einer bewaffneten Person in einer Vorlesung verunsichert und verängstigt die anwesenden Studierenden und die lehrende Person", so die Studierenden weiter, "denn jede Waffe stellt zu jedem Zeitpunkt eine potentielle Gefahr dar". 

Die Studierendenvertretungen fordern deshalb ein allgemeines Verbot von "Schreck- und Schusswaffen, Stichwaffen, Anscheinswaffen und Waffenimitaten im Umfeld der Hochschulen". Was den Fall so interessant macht: In keiner Hausordnung ist aktuell schon ein Waffenverbot zu finden – schlicht, weil man sich darüber offenbar noch nie Gedanken machen musste. 

Das Thema  wird nicht an allen Unis gleich gehandhabt: Die TUM hat nach Angaben der Studierendenvertretung rasch reagiert und prüft, wie ein Waffenverbot in die Hausordnung aufgenommen werden könnte. Auch bei der Hochschule München werde bereits gemeinsam daran gearbeitet, die Hausordnung anzupassen.

Erste Gespräche zwischen Studierenden und Uni-Leitung enden

Bei der LMU sind die Gespräche zwischen Studierenden und Uni-Leitung zunächst offenbar nicht so erfolgreich verlaufen. Am Freitag (18.11.) äußerte sich die Uni zum weiteren Vorgehen. In einer Mitteilung hieß es: Eine Änderung der Hausordnung sei bereits in der Sitzung des Senats am 10. November thematisiert worden, dabei sei aber festgestellt worden, "dass vor einer Beratung hierüber in den zuständigen Gremien zunächst die sich stellenden, komplexen rechtlichen Fragen zu klären sind. Diese betreffen insbesondere Definition und Abgrenzung zu verbietender Waffen, notwendige Ausnahmetatbestände sowie die rechtliche Zulässigkeit und praktische Umsetzung von Kontrollen".

In einer Sondersitzung der Erweiterten Hochschulleitung der LMU soll am 28. November über das weitere Vorgehen beraten werden. 

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Der 18-jährige Student, Sohn eines CSU-Landtagspolitikers mit selbst eingestandener Neonazi-Vergangenheit, hat "Angstzustände" als Grund angegeben, weshalb er die Waffe bei sich trägt. Für die Studierenden kein gültiger Grund, denn sein persönliches Sicherheitsgefühl "geht zulasten des Sicherheitsgefühls und der Sicherheit aller anderen Anwesenden". 

Zuletzt hatte das zuständige Landratsamt Kronach mitgeteilt, dass es prüfen werde, ob der Student geeignet ist, den kleinen Waffenschein zu besitzen. "Der Waffenbesitzer wird sich – wie grundsätzlich in solchen Fällen üblich – selbstverständlich einer erneuten Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung unterziehen müssen", sagte ein Sprecher des Landratsamts zur AZ.

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17 Kommentare
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  • am 19.11.2022 09:10 Uhr / Bewertung:

    Liebe Leute, ihr seid doch klug, sonst würdet ihr nicht studieren. Ihr macht aus einer Mücke einen Elefanten. Ihr suggeriert, daß die Standorte der Unis besonders gefährlich sind. Dann müssten wir einen großen Bogen machen, oder sollen wir beim BA Antrag stellen, um gerade an diesen Orten Schilder "Vorsicht Waffen" aufzustellen. Ihr Spinner

  • Plato's Retreat am 19.11.2022 06:26 Uhr / Bewertung:

    Schneeflöckchen leiden unter Aufmerksamkeitsdefiziten ... erbarmt sich denn keiner?

  • Rosinerl am 18.11.2022 21:29 Uhr / Bewertung:

    So war es schon immer: Es gibt EINEN EINZIGEN Fall und schon will man die Regeln für alle und für immer ändern. Entspannt Euch doch mal. Nach jeder Gewalttat, die mit einer Schußwaffe ausgeführt wurde, hat man das Waffengesetz verschärft. Dabei kann man mit dem Waffengesetz die illegalen Waffen gar nicht erfassen. Also waren diese Änderungen totaler Nonsens.

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