Wegen Relegations-Randale: TSV 1860 Fan zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein Löwenfan bekommt eine Bewährungsstrafe wegen Randale beim Relegationsspiel.
John Schneider |
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Beim Relegationsspiel gegen Regensburg sind auch Fahnenstangen geflogen, jetzt ist ein Löwenfan deshalb verurteilt worden.
dpa Beim Relegationsspiel gegen Regensburg sind auch Fahnenstangen geflogen, jetzt ist ein Löwenfan deshalb verurteilt worden.

München - Das ist die Höchststrafe. Löwen-Ultra Silvio R. (22, Name geändert) muss sich von Amtsrichter Thomas Müller, einem eingefleischten FC-Bayern-Fan, anhören, dass es mit dem TSV 1860 doch seit Jahren bergab geht. Das sei kein Grund, aus lauter Frustration zu randalieren, so der Richter, der wenig Verständnis für das gewalttätige Verhalten des Angeklagten beim Relegationsspiel gegen Jahn Regensburg am 30. Mai 2017 zeigt.

Silvio R. gibt vor Gericht unumwunden zu, dass er Fahnenstangen in Richtung Spielfeld der Allianz Arena geworfen hat. Dies zu leugnen wäre angesichts eines Videos, das im Stadion aufgenommen wurde und ihn bei der Tat zeigt, auch eher sinnlos gewesen.

Die Staatsanwältin beschreibt in ihrem Plädoyer noch einmal die sieben Würfe. Dabei habe Silvio R. möglicherweise sogar versucht, den Regensburger Torwart zu treffen. Zwei Stangen landeten jedenfalls auf dem Tornetz. Versuchte gefährliche Körperverletzung und schwerer Landfriedensbruch sieht die Anklägerin im Fall des jungen Hotelfachmanns verwirklicht.

1860-Relegation: Richter spricht von "bürgerkriegsähnlichen Szenen"

Der Verteidiger sieht das ganz anders, fordert einen Freispruch. Die Würfe seien allenfalls "fahrlässig" gewesen. Sein Mandant habe niemanden treffen wollen. Die Stangen seien zudem leicht und aus Plastik gewesen - eher ungeeignet, um jemanden zu verletzen. Er würde sich gerne zum Beweis bewerfen lassen: "Ich fürchte mich nicht vor so einer Fahnenstange."

So weit kommt es Donnerstag nicht. Auch ohne Praxistest kommt Amtsrichter Müller zu dem Schluss, dass die Staatsanwältin näher an der Wahrheit ist. Immerhin: Statt der von ihr geforderten 15 Monate belässt es Müller aber bei zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden.

In seiner Urteilsbegründung redet der Richter Silvio R. noch mal ins Gewissen. Schließlich kämen auch Familien zum Fußball. Die würden bei solchen bürgerkriegsähnlichen Szenen Angst bekommen: "So ein Mob hat nichts mit Fußball oder einem Traditionsverein wie 1860 zu tun." Also verhängt er für die Zeit der Bewährung noch ein Stadionverbot gegen den Ultra.

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