Wegen Randale in der Relegation: Lange Haft für Fan des TSV 1860 München

Für einen 1860-Fan hat sein Ausraster beim Relegationsspiel im Vorjahr nun ernsthafte Konsequenzen. Er verstieß gegen seine Bewährungsauflagen und muss nun hinter Gitter.
von  John Schneider
Der angeklagte Löwenfan bei seiner Gerichtsverhandlung.
Der angeklagte Löwenfan bei seiner Gerichtsverhandlung. © John Schneider

München - Für Amtsrichter Carsten Freiherr von Chiari ist „das Ende der Fahnenstange“ erreicht – und das in mehr als einem Sinne. Der Steinmetz Peter K. (30, Name geändert) hat zugegeben, bei der Randale beim Relegationsspiel gegen Jahn Regensburg in der Allianz Arena vor einem Jahr nicht nur dabei geholfen zu haben, ein großes Ballauffangnetz runterzureißen, sondern auch, dass er eine Fahnenstange aus Plastik in Richtung Platz geworfen hat.

Das ist Landfriedensbruch und versuchte gefährliche Körperverletzung. Das Urteil: Peter K. muss ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis. Dass der 30-Jährige jetzt seine Freiheit verlieren wird, hat vor allem einen Grund: Der Löwenfan ist einschlägig vorbestraft, handelte in offener Bewährung. Im letzten Urteil gegen ihn stand, dass letztmalig Bewährung gewährt wird. Da blieb dem Richter am Mittwoch wenig Spielraum.

Peter K. ist seit vielen Jahren 1860-Fan

Peter K. ist seit 25 Jahren Löwen-Fan. Und seit zehn Jahren engagiert er sich aktiv im Fanblock der 60er, organisiert das Fan-Material wie Fahnen und Banner. So auch am 30. Mai des vergangenen Jahres beim Relegationsspiel gegen Jahn Regensburg in der Allianz Arena. Hässliche Szenen: Löwen-Fans randalieren

Die Stimmung war schlecht, erinnert sich der reumütige Fan vor Gericht. Als dann einige Ultras begonnen haben, an dem Ballnetz zu reißen, habe er kurz mitgemacht, gibt er zu. Es seien vielleicht 20 bis 30 Sekunden Kontrollverlust wegen des Frusts über den sich abzeichnenden Abstieg aus der Zweiten Bundesliga gewesen. In dieser Zeit habe er auch die abgebrochene Fahnenstange geworfen. Nicht gezielt, aber sie hätte jemanden treffen können. Das weiß auch der Angeklagte. Zehn Polizisten waren bei der Randale durch Wurfgeschosse der Löwenfans verletzt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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