Wegen mieser Bewertung: Arzt verklagt Jameda
München - Was die angebliche Patientin in ihrer Bewertung geschrieben hatte, war wirklich starker Tobak. "Wenn jemand kein Arzt werden sollte, dann Dr. L.", schrieb "Kassenpatient, 30 bis 50 Jahre" am 23. Juni 2015 auf dem Arzt-Bewertungsportal Jameda. "3x war ich hier zur Untersuchung, das letzte Mal definitiv zum letzten Mal. Diagnose ungenügend, sagt meine Hausärztin, Ergebnisse wurden mir hingeknallt ohne Erläuterung."
Und in diesem Ton so weiter bis hin zur ketzerischen Frage: "Warum wird so jemand Arzt?" Dass der Radiologe aus dem Hessischen dagegen vorging – nachvollziehbar. Der erste Satz wurde auf Anfrage auch anstandslos von Jameda gelöscht. Der Rest blieb im Netz.
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Erst nachdem der Arzt die Löschung der gesamten Bewertung per Anwalt einforderte, wurde die negative Bewertung komplett rausgenommen. In dem Prozess am Oberlandesgericht geht es jetzt um die Abmahnkosten von knapp 900 Euro. Muss Jameda auch dafür aufkommen?
Das Gericht findet ja. Der Grund: Der Arzt habe im Rahmen seiner Möglichkeiten versucht, den Bewerter zu identifizieren. Das sei nicht gelungen. Und das Internet-Portal habe seinerseits nicht nachweisen können, dass die Behandlung tatsächlich stattgefunden habe. Die Bewertung könnte also reine Fiktion sein. Das verletzt die Persönlichkeitsrechte des Klägers.
Doch dann die überraschende Wende. Jameda kann das Gericht überzeugen, dass man durchaus versucht habe, die Bewerterin zu kontaktieren. Und die habe auch reagiert. Also doch keine Fiktion?
Am Ende kommt es zum Vergleich. Anwalts- und Abmahnkosten werden schiedlich-friedlich geteilt.- Themen: