Wegen Laborbetrug: Ärztin verurteilt
Der Fall Schottdorf und die Folgen: Eine 78-Jährige hat falsch abgerechnet – derzeit laufen 450 Verfahren in der Stadt.
München Dass sie auf ihre alten Tage noch einmal auf der Anklagebank eines Gerichts Platz nehmen muss, das hätte sich Hanna A. (78, Name geändert) nicht träumen lassen. Die ehemalige Ärztin hatte sich jahrzehntelang in ihrer Schwabinger Praxis um ihre Patienten verdient gemacht. Doch in den letzten Jahren ihres Berufslebens ist Hanna A. zur Abrechnungs-Betrügerin geworden.
Die Medizinerin hatte dabei das Pech, dass ihr Betrug in die Zeit der Ermittlungen gegen den Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf fielen. Die Ermittler waren durch diesen Fall und ein BGH-Urteil aus dem Jahre 2012 hellhörig geworden. Die Karlsruher Richter hatten klar gemacht, dass Betrug vorliegt, wenn Ärzte Laborleistungen abrechnen, die sie nicht selber erbracht haben.
Der Fall Hanna A. ist nur die Spitze des Eisberges. Das erste von etwa 450 Verfahren, die derzeit allein in München laufen. Ganz zum Schluss wird wohl auch einem Münchner Labor der Prozess gemacht. Die Verantwortlichen dort gelten als Drahtzieher.
Gericht honoriert Wiedergutmachungsabsicht
So auch im Fall der 78-Jährigen. Sie hatte die verbotene Abrechnungsmethode bei einem Praxiswechsel übernommen, war in das betrügerische Verfahren quasi „reingerutscht“, wie Staatsanwalt Maximilian Laubmeier erklärte.
Allerdings sei der Ärztin klar gewesen, dass da was nicht ganz koscher war. Die Gebührenordnung sieht ja vor, dass die betreffenden Laborleistungen persönlich erbracht werden müssen. Der Schaden belief sich laut Strafbefehl auf über 17 000 Euro, der Gewinn der Ärztin lag dabei bei 9060 Euro. Ihre Schuld ist unstrittig, doch die Strafe 190 mal 150 Euro (27 500 Euro) erschien der Frau zu hart – Einspruch!
Mit Erfolg. Die Amtsrichterin honorierte vor allem die große Energie, mit der die Ärztin Wiedergutmachung betrieben hat. Sie schrieb jedem einzelnen der 160 betroffenen Patienten einen handschriftlichen Brief, entschuldigte sich für den „Abrechnungsfehler“ und legte einen Verrechnungsscheck über die gesamte jeweilige Schadenshöhe bei.
Das machte sogar den Staatsanwalt glücklich. Laubmeier hofft nun, dass die 450 folgenden Verfahren ähnlich unproblematisch über die Bühne gehen, die Beschuldigten ähnlich kooperativ handeln.
Die Richterin beließ es am Ende bei 90 Tagessätzen á 100 Euro. Damit gilt Hanna A. als nicht vorbestraft. „Das ist mir sehr wichtig“, hat die Ärztin betont.
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