Wegen Drogenhandels: Bundespolizei nimmt Gesuchten fest

Anstatt seinen Hafttermin anzutreten, geht der junge Mann lieber zum Studieren nach London. Dass der Haftbefehl bei seiner Rückkehr nach vier Jahren noch existiert, überrascht ihn.
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Beinahe täglich nimmt die Bundespolizei mit Haftbefehl gesuchte Personen fest. (Beispielbild)
Bundespolizeiinspektion Flughafen Beinahe täglich nimmt die Bundespolizei mit Haftbefehl gesuchte Personen fest. (Beispielbild)

München – Der Bundespolizei ist am Sonntag am Münchner Flughafen ein mit Haftbefehl gesuchter Freisinger ins Netz gegangen.

Als die Beamten den 28-jährigen Mann bei seiner Einreise aus London kontrollierten, stießen sie auf eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Landshut und nahmen den Freisinger fest.

Im Jahr 2008 war er vom Amtsgericht Freising wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu fünf Monaten Haft verurteilt worden. Nachdem er seinen Hafttermin in der Justizvollzugsanstalt Erding im August 2008 nicht angetreten hatte, erließ das Amtsgericht in Freising gegen den Mann einen Vollstreckungshaftbefehl. Daraufhin schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Freising zur Festnahme aus.

Der junge Mann hatte sich wohl dafür entschieden, anstatt in die Haftanstalt Erding lieber zum Studium nach England zu gehen. Nach vier Jahren in Großbritannien wollte er nun wieder zurück in die Heimat ziehen – und zeigte sich regelrecht überrascht, dass nach so langer Zeit noch immer ein Haftbefehl gegen ihn existierte.

Die Bundespolizisten hingegen waren ob dieser Tatsache gar nicht verwundert und lieferten den Festgenommenen in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim ein.

 

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