Wegen Corona: Traum vom Urlaub auf der Jacht geplatzt

Der verhinderte Mittelmeer-Urlauber aus Pullach klagt - und scheitert vor dem Münchner Landgericht.
John Schneider
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Weil der Traum vom Urlaub auf dem Meer wegen Corona platzte, wollte ein Mann aus Pullach sein Geld zurück - und klagte. (Symbolbild)
Weil der Traum vom Urlaub auf dem Meer wegen Corona platzte, wollte ein Mann aus Pullach sein Geld zurück - und klagte. (Symbolbild) © imago images/Joko

München - Auf einer Jacht übers Mittelmeer schippern - ein Traum, den sich im vergangenen Jahr ein Pullacher erfüllen wollte. 16.340 Euro bezahlte er bereits im Februar 2020, um auf den Balearen im August 2020 eine Jacht für sechs Personen zu chartern.

 Kläger verweist auf Corona-Reisewarnung für Reiseziel Balearen

Doch dann kam Corona und der Traum vom Urlaub auf dem Meer platzte. Jetzt will der Mann sein Geld zurück. Doch seine Klage scheiterte am Landgericht, berichtet Pressesprecher Jens Kröger in einer Mitteilung.

Die Argumentation des Klägers: Aufgrund der Corona-Pandemie habe das Auswärtige Amt für den geplanten Zeitraum der Jacht-Reise eine Reisewarnung für das Festland Spanien und die Balearen ausgesprochen, was ihm die Reise unmöglich gemacht habe.

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Das Gericht war anderer Meinung, sah keinen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen, da dem Kläger in diesem Fall weder ein Rücktrittsrecht, noch ein Kündigungs- oder ein Widerrufsrecht zustand. Insbesondere habe der Kläger nicht beweisen können, dass die Jacht zu Beginn des Chartervertrages nicht zur Nutzung für ihn bereitgestanden habe.

Das Auswärtige Amt hatte tatsächlich eine Reisewarnung für das Festland Spaniens und die Balearen ab dem 15. August 2020 aufgrund der Corona-Pandemie ausgesprochen. Dennoch erklärte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) damals, dass Reisen nach Spanien unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiter möglich seien. Rückkehrer aus Spanien müssten nur bis zum negativen Testergebnis in Quarantäne.

Landgericht: Es war der Kläger selbst,  "der den Vertrag nicht durchführen wollte"

Der Pullacher hatte die Reise trotzdem am 15. August storniert. Mit der Begründung, dass er zum Zeitpunkt der Überlassung der Jacht wegen Corona nicht anreisen könne. Die Reise mit der gecharterten Jacht sei ihm wegen der anschließenden zwangsläufigen Quarantäne nicht möglich. Auch eine Verlegung der Buchung sei keine Option, da er sich in der Zwischenzeit entschlossen habe, ein eigenes Schiff zu kaufen.

Das Gericht erkannte genau darin die Gründe, die Klage abzuweisen. Es sei "der Kläger selbst" gewesen, so die Richterin, "der den Vertrag nicht durchführen wollte". Auch die Furcht vor Ansteckung ist für das Landgericht kein ausreichender Grund: Die Ansteckungsgefahr bei einem Urlaub auf einer Jacht sei anders zu beurteilen als ein Aufenthalt in einer großen Hotelanlage. Deshalb bestehe kein Kündigungsrecht seitens des Klägers.

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