Wegen Bestechlichkeit: Müllmann vor Gericht

Andreas H. soll vor Weihnachten Trinkgeld akzeptiert haben. Doch die Belastungszeugen können sich einfach nicht mehr erinnern.
John Schneider |
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Sachgeschenke bis 25 Euro sind in Ordnung: Münchens Müllmänner dürfen aber kein bares Trinkgeld annehmen.
ek Sachgeschenke bis 25 Euro sind in Ordnung: Münchens Müllmänner dürfen aber kein bares Trinkgeld annehmen.

München - Fast 20 Jahre arbeitete der gelernte Bäcker Andreas H. (48) bereits bei Münchens Müllabfuhr, als ihn die Keule traf: Erst die Kündigung und jetzt noch eine Anklage wegen Bestechlichkeit.

Der 48-Jährige soll zur Weihnachtszeit 2013 als Mülllader in sechs Fällen Trinkgeld in bar von dankbaren Kunden des AWM angenommen haben. In einem Fall habe der Mann für ein "Weihnachtstrinkgeld" dann ohne Aufpreis Zusatzmüll und Gartenabfälle mitgenommen. In den fünf anderen Fällen der Bestechlichkeit habe er laut Anklage ohne spezielle Gegenleistung Trinkgelder zwischen 20 und 50 Euro akzeptiert.

Andreas H. sagt im Prozess nichts zu den Vorwürfen. Muss er auch nicht, denn die Zeugen erklären unisono, dass sie sich nicht so gut erinnern können. Ob es daran liegt, dass sie ebenfalls von der Staatsanwaltschaft verfolgt wurden?

So bleibt den Anklägern zunächst nur ein Kollege von Andreas H., der berichtete, dass im Jahr darauf einige Kunden auf die Mülllader zugekommen seien, um ihnen Trinkgeld zuzustecken. Mit dem Argument, das wäre letztes Jahr, als Andreas H. noch die Tour fuhr, doch auch akzeptiert worden.

Für das Arbeitsgericht waren die Vorwürfe gegen Andreas H. zu vage. Die Richter kippten die Kündigung durch den Abfallwirtschaftsbetrieb, berichtete Anwalt Michael Csüros am Freitag am Rande der Verhandlung.

Sein Mandant erklärte im AZ-Gespräch, dass er kein Geld angenommen hat. "Vielleicht mal eine Butterbrezn oder einen Kaffee, mehr nicht", sagt Andreas H. Er wisse, dass Bargeld nicht erlaubt sei, habe selber dementsprechende Informationsblätter des AWM verteilt.

Der letzte verbleibende Trumpf der Staatsanwaltschaft, um die Vorwürfe doch noch zu erhärten, ist nun der Mitarbeiter eines Lkw-Verkäufers. Der Mann war bislang noch nicht befragt worden. Amtsrichter Wilfried Dudek vertagte die Fortsetzung des Prozesses auf den 29. Januar. Dann soll dieser Zeuge befragt werden. Und ein Urteil fallen.

Kommt nichts Belastendes mehr auf den Tisch, scheint derzeit ein Freispruch am wahrscheinlichsten.

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