Was Experten Mietern und Vermietern raten

Am Tag nach der Explosion wurde deutlich, welche Schäden die Bombe verursacht hat. Nun stellt sich die Frage: Wer zahlt?  Die AZ gibt hier die wichtigsten Tipps für Geschädigte.
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Die Druckwelle zerstörte das Fenster. Jetzt liegen überall Scherben.
Tim Wessling Die Druckwelle zerstörte das Fenster. Jetzt liegen überall Scherben.

FÜR MIETER:

Das Sofa angekokelt, die Scheibe herausgesprengt oder schlimmstenfalls plötzlich ohne Obdach: Diese Rechte haben die Mieter nach der Bomben-Explosion.

Ist eine Wohnung unbewohnbar, erklärt der Mieterverein, muss natürlich keine Miete gezahlt werden.

Dann hat der Mieter auch Anspruch auf eine Ersatzwohnung oder Unterbringung in einem Hotel. Der Mieter muss sich aber die ersparte Miete anrechnen lassen. Kostet die Unterkunft mehr als die Miete, muss das der Vermieter bezahlen. Bietet die Stadt München zumutbare Notunterkünfte beispielsweise in Pensionen an, muss der Mieter das akzeptieren. Bei der Auswahl eines Hotels sollte man sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und den Preis absprechen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Drei Viertel aller deutschen Haushalte haben eine Hausratversicherung und bekommen den Neuwert der beschädigten Gegenstände zurück. Hat man für den alten Fernseher, der 700 Mark gekostet hat, keine Quittung mehr, schaut der Gutachter in seinen Listen. Die 700 Euro gibt’s zurück. Manche Versicherungen decken auch eine Hotelunterbringung ab. Wer nur kleine Schäden hat und Fotos und Quittungen per E-Mail schickt, kann das Geld oft auch sofort ausbezahlt bekommen.

Kann die Wohnung nur eingeschränkt genutzt werden, darf der Mieter die Miete mindern. Der Mieterverein gibt bei einer kaputten Scheibe eine Mietminderung von 30 bis 40 Prozent der Bruttomiete an, bei kleineren Schäden an der Tür etwa zehn Prozent. Sind alle Scheiben herausgefallen und keine Jalousien da, dann ist die Wohnung unbewohnbar.

FÜR VERMIETER:

Die Wohnung ist zerstört und unbewohnbar. Für viele, die in der Nähe der Schwabinger 7 Eigentum besitzen, ist das schreckliche Realität. Bleiben die Vermieter jetzt auf den Schäden und dem Mietausfall sitzen? Gleich vorweg: Grundsätzlich ist alles einfacher für die, die Versicherungen für einen solchen Fall abgeschlossen haben.

Bei einer Glasversicherung erhält der Versicherte Naturalersatz, das heißt, die Versicherung schickt einen Glaser vorbei, der den Schaden behebt.

Rund 80 Prozent der Hausbesitzer haben eine Wohngebäudeversicherung, die Explosionen mit einschließt. Die Allianz etwa rät den Versicherten, den Schaden schnellstmöglich zu melden und – wenn möglich – mit Fotos zu dokumentieren. Ist der Schaden groß, muss ein Sachverständiger kommen. „Bitte kraxeln Sie nicht auf dem Dachstuhl herum, um Fotos zu machen“, sagt Sabine Schaffrath von der Allianz. Sie mahnt, Schäden nicht selbstständig reparieren zu lassen, sondern nur in Absprache mit der Versicherung.

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden gleichwertig. Wer ein Pappschindeldach hat, muss draufzahlen, wenn er ein besseres Ziegeldach möchte.

Großes Glück hat, wer eine Mietausfallversicherung abgeschlossen hat. Die übernimmt die Miete, wenn die Wohnung unbewohnbar ist.

Müssen die Mieter in ein Hotel ziehen, dann muss der Vermieter den Wert übernehmen, der über die Miete hinausgeht. Allerdings nicht, wenn die Mieter in der Nacht der Evakuierung in ein Hotel gezogen sind, sondern erst ab dem Moment, an dem konkret ein Schaden da war.

 

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