Warum ein geräumter Mieter den Freistaat verklagt

Vor dem Münchner Landgericht wird ein skurriler Fall verhandelt: Ein Mieter verklagt den Freistaat. Es geht um verschwundenes Bargeld bei seiner Wohnungsräumung.
München - Bei der Räumung einer Wohnung in Berg am Laim soll viel Geld verschwunden sein. Der damalige Mieter (59) hat deshalb den Freistaat wegen Amtshaftung verklagt. Ein Gerichtsvollzieher soll bei der Räumung 2015 brauchbaren Hausrat vernichtet haben. Ferner sei damals Bargeld (8315 Euro), das noch in der Wohnung gewesen sein soll, verschwunden. Der Kläger befand damals in der Psychiatrie.
Tatsächlich hat er nachweislich Monate zuvor 10.000 Euro von seinem Konto abgehoben und sich am Tag der Räumung nach den 8300 Euro bei Polizei und Gerichtsvollzieher erkundigt. Das Geld sei aber nicht auffindbar gewesen.
Ist das Beweis genug? Richter Frank Tholl macht den Kläger auf Widersprüche aufmerksam. So habe der 59-Jährige drei verschiedene Orte in der Wohnung genannt, an denen er das Geld deponiert haben will. Mal befanden sich die 8000 Euro in einer Papiertüte, dann in einer Kiste. Am 18. Dezember wird die Entscheidung verkündet.
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