Waldbesitzer klagt auf Entschädigung für Biber-Schäden

München - Bayerns Naturfreunde freuen sich über die gelungene Neuansiedlung des streng geschützten Biber. Waldbesitzer hingegen fürchten die scharfen Zähne des Nagers. Denn die Rinde von selbst gefällten Bäumen gehört zur Diät eines jeden Bibers, der etwas auf sich hält.
Biber-Geschädigte wissen ein Lied davon zu singen. In ganz Bayern werden deshalb Waldbauern und andere Grundstückseigentümer an naturnahen Gewässern einen Prozess am Münchner Landgericht mit großem Interesse verfolgen: Ein 33-jähriger Waldbauer aus Freilassing hat den Freistaat auf angemessene Entschädigung verklagt.
Lesen Sie hier: Vergewaltigungsopfer (36) fängt Tatverdächtigen
Der Hintergrund: Eine Biberkolonie an der Sur – die wurde hier mit amtlicher Genehmigung bereits in der 70er Jahren von Naturschützern des BUND angesiedelt – macht seinen Nadelbäumen schwer zu schaffen.
Allein im Jahr 2011 wurden 19 Tannen und eine Fichte auf seinem Grundstück angeknabbert. Macht einen Schaden von 5155 Euro, sagt Kläger Gerhard A.. Was eine Entschädigung von 78 Euro ergibt, erklärte das zuständige Landratsamt. Der Waldbesitzer zog vor Gericht.
Lesen Sie hier: Ex-Freund im Garten verscharrt - Polizei findet Leiche
Die Ansprüche von Grundstückeigentümern auf Entschädigung werden normalerweise gemäß § 68 des Naturschutzgesetzes geregelt, Klagen von den Verwaltungsgerichten entschieden. Doch im Fall von Gerhard A. ist das anders. Das Verwaltungsgericht habe ihn auf die Zivilgerichte verwiesen. Damit kommt seiner Klage Modell-Charakter zu.
Eine schwierige Aufgabe für die 15. Zivilkammer des Landgerichts. Die Richter unter dem Vorsitz von Frank Tholl müssen zunächst entscheiden, ob der Freistaat in den 70er Jahren die Belange der Waldbesitzer ausreichend gewürdigt hat. Im zweiten Schritt wird dann festgestellt werden müssen, wie groß der Eingriff ins Eigentum durch die Biber-Schäden ist.
Sehr groß, sagt Waldbauer Gerhard A. (33). Nicht nur die Bäume leiden. Der Wirtschaftsweg sei durch den Biber unterhöhlt worden, weise Löcher auf: „Da mit dem Schlepper zu fahren, ist lebensgefährlich.“
Deswegen könne er nicht, wie er möchte und müsste, seinen Wald bewirtschaften oder sich um von Schädlingen heimgesuchte Waldstücke kümmern. Sein Vorschlag: ein Grundstückstausch.
Paul Fronhöfer, Anwalt des Freistaats, lehnt das ab. Seine große Befürchtung: Wird dem Freilassinger vom Gericht eine höhere Entschädigung zugesprochen, könnte das eine Lawine von Klagen anderer Biber-Geschädigter lostreten.
Biberfreunde und Biberkritiker werden deshalb am 02. März gleichermaßen gespannt nach München blicken. Dann verkündet die Kammer ihre Entscheidung.