Wahlen: Schutz vor unerwünschter Post

MÜNCHEN - Münchner können verhindern, dass die Wahlkämpfer ihre Adresse bekommen
Bei jeder Wahl ärgern sich viele Münchner über unerwünschte Post von Parteien und Wahlkämpfern. Das muss nicht sein: Denn dagegen kann sich jeder wehren.
Nach dem Gesetz dürfen die Städte und Gemeinden vor Wahlen den Wahlkämpfern Auskünfte über die Bürger erteilen. Das sind: Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschrift von Wahlberechtigten. Aber: Die Parteien müssen dafür ganz konkrete Jahrgänge abfragen.
Die Wahlberechtigten müssen das aber nicht erdulden, sondern sie können der Weitergabe ihrer Daten widersprechen. Das kann schriftlich erfolgen oder persönlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Man muss dafür auch keine Gründe angeben. Der Widerspruch gilt solange, bis man ihn wieder zurücknimmt.
Den Widerspruch kann man einlegen bei: Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, 80466 München, Bürgerbüro, Ruppertstraße 19, 80337 München. Oder in den Bürgerbüros: Forstenrieder Allee 61 a, - Frankenthaler Straße 5 - 9, Leonrodstraße 21, Orleansplatz 13, Riesenfeldstraße 75, Landsberger Straße 486.
wbo