Wahlbenachrichtigung verloren? Alle Infos rund um die Bundestagswahl

Alles, was Sie zur anstehenden Bundestagswahl wissen müssen, von den Notfallnummern bis zu den Briefkästen für die Briefwahl.
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Bei der Bundestagswahl hat man zwei Stimmen: für einen Kandidaten und für die Partei.
Bei der Bundestagswahl hat man zwei Stimmen: für einen Kandidaten und für die Partei. © IMAGO/Rüdiger Wölk (www.imago-images.de)

München - Am Sonntag ist Bundestagswahl. Aber was, wenn man die Wahlbenachrichtigung verloren hat? Wenn man spontan am Sonntag doch nicht in München ist? Oder wenn man die Briefwahlunterlagen noch nicht abgegeben hat? Die AZ beantwortet die wichtigsten Fragen.

Dieses Jahr haben etwa 49 Prozent der Wahlberechtigten in München Briefwahl beantragt. Laut KVR sind das etwa 454.000 Personen, rund 50.000 Menschen weniger als beim letzten Mal. Das kann an der kürzeren Frist liegen, innerhalb derer man die Unterlagen beantragen konnte – oder eventuell auch daran, dass die Wahlbeteiligung niedriger ist als bei der letzten Wahl. Eine Antwort darauf gibt es erst am Sonntag.

Ab diesem Freitag sollte man seine Briefwahlunterlagen nicht mehr bei der Post abgeben, weil sie dann nicht mehr rechtzeitig ankommen. Es gibt aber beim Rathaus, also beim Marienplatz auf der Seite des Fischbrunnens, einen Behördenbriefkasten.

Briefwahl-Antrag noch bis Freitag (21.2.) 15 Uhr möglich

Auch beim Kreisverwaltungsreferat gibt es zwei: an der Ruppertstraße 19, neben der Treppe zum Haupteingang A und an der Ruppertstraße 11 beim Eingang zum Standesamt.

Am Wahlsonntag richtet die Stadt außerdem Sonderabgabestellen ein. Die genauen Standorte veröffentlicht das KVR erst am Wochenende unter www.muenchen.de/briefwahlabgabe. Abgeben kann man seine Unterlagen dort und an den Behördenbriefkästen bis 18 Uhr am Wahlsonntag.

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Aber was, wenn man noch keine Briefwahl beantragt hat, aber am Sonntag nicht in München sein kann? Bis diesen Freitag um 15 Uhr kann man noch Briefwahlunterlagen beantragen: entweder im KVR oder an den fünf Bezirksinspektionen (Tal 31, Implerstraße 11, Landsberger Straße 486, Hanauer Straße 56, Trausnitzstraße 33). Man kann die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen.

Nach 15 Uhr an diesem Freitag ist es nicht mehr möglich, Briefwahl zu beantragen. Dann muss man persönlich in die Wahlkabine – außer, man wird am Wochenende so krank, dass man es nicht schafft. In diesem Fall kann man sich das Prozedere vom KVR unter der 089/233-96233 erklären lassen.

Die Hotline ist am Freitag von 8 bis 15 Uhr, am Samstag von 8 bis 14 Uhr und am Sonntag ab 7 Uhr erreichbar. Auch bei anderen Fragen zur Wahl bekommt man unter der Nummer Hilfe.

So finden Sie Ihren Wahlraum heraus

Wo man am Sonntag hin muss, wenn man in der Wahlkabine wählen möchte, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die man per Post bekommen haben müsste. Man sollte diese auch zur Wahl mitbringen.

Die gute Nachricht für alle, die sie nicht mehr finden: Auch der Personalausweis reicht. Online auf maps.muenchen.de/wahlraumfinder kann man dann herausfinden, in welchen Wahlraum man muss. Auch unter der oben genannten Service-Hotline kann man das erfragen. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr auf.

Und wie füllt man den Wahlzettel aus? Bei der Bundestagswahl muss man zwei Kreuze machen. Die Erststimme (linke Seite auf dem Zettel) bekommt eine Person, die im eigenen Wahlkreis antritt. Die zweite (rechts auf dem Zettel) geht an eine Partei.

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2 Kommentare
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  • Sim1 am 21.02.2025 08:09 Uhr / Bewertung:

    Man müsste nicht zwingend zwei Kreuze machen. Die Wahl wäre auch mit einem Kreuz gültig. Aber dann eben nur für die Person ODER die Partei, je nachdem, was davon angekreuzt wurde.

    Mit der Zweitstimme (Partei) bestimmt man mit, wieviele Sitze eine Partei bekommt. Das was wir als Wahlergebnis kennen. Mit der Erststimme (Person) kann man mitbestimmen, mit welchen Personen diese Sitze besetzt werden. Diese Personen werden regional (Wahlkreis) aufgestellt. Das soll für eine gute regionale Mischung im Bundestag sorgen.

    Beispiel: Partei A bekommt 100 Sitze. Dann muss meine regionale Person es unter die Top 100 schaffen, um einen Sitz davon zu bekommen. Hat die Partei weniger als 100 Kandidaten - manche Parteien haben nicht für jeden Wahlkreis einen Kandidaten, d.h. möglicherweise findet man seine Partei nicht in der Erststimmenspalte, sondern nur in der Zweistimmenspalte - dann füllt die Partei selbst die Sitze mit Personen auf, die dann halt nicht zwingend aus meinem Wahlkreis stammen.

  • eule75 am 20.02.2025 23:14 Uhr / Bewertung:

    Hoffentlich wird nicht geschummelt. Hoffentlich werden nicht wieder Koalitionen geschlossen, die die Bevölkerung nicht will. Wenn doch, wird es für die Politiker brisant.

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