Waffen-Attrappe löst Polizei-Großeinsatz aus

Ein Mann mit einer Waffenattrappe hat am Mittwoch Morgen einen massiven Polizeieinsatz verursacht. Auf dem Gelände von MTU war der 50-Jährige mit einer Langwaffe gesichtet worden.
von  az, dpa
Auf dem Gelände von MTU fand ein großer Polizeieinsatz statt.
Auf dem Gelände von MTU fand ein großer Polizeieinsatz statt. © dpa

Ein Mann mit einer Waffenattrappe hat am Mittwochmorgen einen massiven Polizeieinsatz verursacht. Auf dem Gelände von MTU war der 50-Jährige mit einer Langwaffe gesichtet worden.

Ludwigsfeld - Am Mittwoch um 9:13 Uhr gingen bei der Münchner Polizei mehrere Notrufe ein, auch vom Betriebsschutz bei MTU, die von einem Mann im langen beigen Mantel mit "lose umgehangener Langwaffe" berichteten.

Die Polizei löste umgehend Amok-Alarm aus und rückte mit einem massiven Polizeiaufgebot, darunter auch schwerbewaffnete Einsatzkräfte, an. Zusätzlich wurde das Gelände weiträumig abgesperrt.

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G3-Maschinengewehr stellt sich als Attrappe heraus

 

Der 50-jährige Deutsche bermekte den Polizei-Einsatz und kam aus freien Stücken auf die Einsatzkräfte zu. Es stellte sich heraus, dass der Mann in einer benachbarten Firma tätig ist und eine Plastikattrappe eines G3 von Heckler&Koch mit in die Arbeit gebracht hatte. Diese Attrappe diente einer Produktpräsentation.

Bei der Waffe hatte es sich um eine Attrappe gehandelt, die er vom Parkhaus aus über die Zufahrtsstraße offen zum Firmengebäude getragen hatte. Diese Waffenattrappe hatte er zu Demonstrationszwecken benötigt.

Den 57-Jährigen erwartet nun eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz (Führen einer Anscheinswaffe). Denn Kriegswaffen dürfe man auch dann nicht bei sich tragen, wenn es sich nur um Attrappen handle. Zu welcher Art "Produktpräsentation" ein Plastik-Maschinengewehr gebraucht wird, wusste auch die Polizei nicht.

 

Warnungen bei Facebook und Co.

 

In den sozialen Medien kursiert eine Warnung wegen einer Bombendrohung auf dem Gelände von MTU. Diese ist laut Aussage der Polizei München definitiv als Falschmeldung zu betrachten.

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