Waffen-Alarm: Polizei rückte zum Käthe-Kollwitz-Gymnasium aus

Ein Schüler (12) des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums in München-Neuhausen hatte eine Waffe mit zum Unterricht genommen. Die Rektorin schlug Alarm. Zum Glück war es nur eine Softballpistole. Man sie darf sie aber nicht in er Öffentlichkeit tragen. Die Polizei ermittelt jetzt.
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MÜNCHEN - Ein Schüler (12) des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums in München-Neuhausen hatte eine Waffe mit zum Unterricht genommen. Die Rektorin schlug Alarm. Zum Glück war es nur eine Softballpistole. Man sie darf sie aber nicht in er Öffentlichkeit tragen. Die Polizei ermittelt jetzt.

15 Tage nach dem Amoklauf von Winnenden, bei dem 16 Menschen ums Leben gekommen sind, musste die Polizei zum Käthe-Kollwitz-Gymnasium in Neuhausen ausrücken: Weil der 12-jährige Schüler Tom B. (Name geändert) eine Softballpistole dabei hatte. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen – und die Schulleitung verhängte einen verschärften Verweis. Es passierte am 26. März 2009: Sechstklässler Tom B. packte morgens seine Pistole in den Turnbeutel und marschierte los. Die Waffe hatte er für ein Schul-Theater-Stück mitgenommen. In Deutsch wollte er mit anderen „Robin Hood in der Neuzeit“ aufführen. Die Requisiten: Waffen statt Pfeil und Bogen. Die Softballpistole hatte Tom B. vor zwei Jahren im Italienurlaub gekauft. Die Munition sind kleine Plastikkugeln.

Tom B. fuchtelte mit der Waffe rum

Sensibilisiert durch die Ereignisse von Winnenden fiel Tom B. den Lehrern in der zweiten Pause auf. Er stritt sich mit einer Schülerin aus der Parallelklasse, die verletzungsbedingt an Krücken gehen musste. Tom B. hat sie bei dem Gerangel am Kopf verletzt. Nach der 6. Stunde erwischte ihn schließlich die Rektorin Helga Sandles mit der Softballpistole vor der Turnhalle. Tom B. fuchtelte mit der Waffe rum. Die Rektorin sagte zur AZ: „Wir sind aufmerksam bei solchen Dingen. Ich wusste nicht, was für eine Waffe das ist. Deshalb habe ich sofort die Polizei verständigt.“ Die Rektorin will in dem Fall aber keinen weiteren Wirbel: „Der Junge hat niemanden bedroht.“

Ein Prozess bleibt Kind erspart

Dennoch musste die Schule aus erzieherischer Sicht den Vorfall ahnden. Die Schulleitung weist auch darauf hin: „Ändert er sein Verhalten nicht, sind wir gezwungen, ihn vor den Disziplinarausschuss zu laden.“ Ein Prozess bleibt Tom B. als Kind erspart. Womöglich müssen die Eltern sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Den ganzen Ärger hätte sich der Junge ersparen können. Er hätte nur die Lehrer vorher informieren und fragen müssen, ob er für das Theaterstück solch eine Waffe überhaupt in die Schule mitbringen darf. Der Münchner Rechtsanwalt Lutz Libbertz, der von Toms Eltern um Hilfe gebeten wurde, hält den Fall für weit überzogen: „Deswegen muss man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Der Junge ist eben ein kleiner Robin Hood.“

Torsten Huber

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