Waffe am Hosenbund: Polizei stoppt Regionalzug bei München

München - Es war kurz nach 20 Uhr, als sich eine 19-jährige Frau aus dem Regionalexpress Landshut – München bei der Polizei gemeldet hat. Sie sitze im Zug, man befinde sich kurz vor dem Bahnhof Oberschleißheim. Und: Ein junger Mann trage Schusswaffen bei sich, berichtete die junge Frau.
Wie sich später herausstellte, handelte es sich um einen17-jährigen. Die Frau beobachtete auch, dass der Teenager auf Höhe der Zugtoilette nervös auf- und abgehe. Verhaltensauffällig: Zwei Passagieren gegenüber habe er sein Oberteil hochgezogen und dabei eine schwarze Schusswaffe gezeigt, die im Hosenbund steckte. Auch die beiden Passagiere informierten Zugpersonal und Polizei
Außerplanmäßiger Halt von Zug bei München: Teenager führt vermeintlich Waffen mit
Am Bahnhof Oberschleißheim wartete nun die Landes- und Bundespolizei. Der Zug hielt außerplanmäßig. Im vorderen Zugteil stand der Teenager, wohnhaft in Höchstadt im Fichtelgebirge, wie die Polizei herausfand. Der Teenager sagte bei einer ersten Vernehmung, er habe keine Schusswaffen dabei.
Er führe lediglich zwei Softair-Pistolen mit sich. Die hätte er nicht im Hosenbund getragen, sondern nur kurzfristig aus einem Behältnis genommen und auf einen Tisch neben sich abgelegt, da er ein Ladekabel suchte, das in der gleichen Tüte war.
Die beiden Softair-Waffen befanden sich in einer Verpackung. Die Magazine für Farbkugeln waren leer. Die Softair-Pistolen habe er für sich und seinen Bruder in München mitgenommen, zu dem er unterwegs war.
Die Polizei konnte feststellen, dass es sich bei den Softair-Pistolen um legal erworbene Gegenstände handelte (sogenannte Klasse-7-Waffen). Somit lag kein Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Nach einer eindeutigen Anweisung der Bundespolizei konnte der junge Mann seine Reise mit den beiden Waffen fortsetzen, aber nur im verstauten Zustand. Durch den Polizeieinsatz kam es zu einer rund 45-minütigen Verspätung des Regionalexpress.
"Softair-Waffen nur gut verstaut und nicht sichtbar für Mitreisende mitführen"
Die Bundespolizei in München warnt eindringlich, beim Transport von Softair-Waffen im Zug oder Bahnhof die geltenden Bestimmungen einzuhalten. Es sei nur erlaubt, diese – oft täuschend echt aussehenden Waffen – ausschließlich gut verstaut und für Mitreisende nicht einsehbar aufzubewahren und mitzuführen.
Bei Verstößen, wie im Fall vom Freitagabend, kann die Bundespolizei für ihre Einsatzmaßnahmen Kosten erheben. Auch die Deutsche Bahn oder andere Eisenbahnverkehrsunternehmen können wegen der Verspätungen oder auch bei Zugausfällen oder Zugumleitungen Schadensansprüche anmelden, die vierstellige Strafzahlungen zur Folge haben können, so die Bundespolizei.