Während Prozesspause: Bekannte Holocaust-Leugnerin festgenommen

Eine wegen Voksverhetzung angeklagte Holocaust-Leugnerin wird während einem Gerichtsprozess vom Staatsanwalt erkannt und in der Prozesspause festgenommen. Diese Geschichte trug sich vergangene Woche im Landgericht München II zu.
Bernhard Lackner |
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Justizkomplex: Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in München.
dpa Justizkomplex: Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in München.

München - Monika S., eine bekannte Holocaust-Leugnerin, ist am vergangenen Mittwoch festgenommen worden. Während sie dem Prozess gegen Sylvia S., die sich vor dem Landgericht München II wegen Volksverhetzung verantworten musste, als Zuschauerin beiwohnte, wurde die Deutsch-Kanadierin vom Staatsanwalt erkannt und nach Überprüfung ihrer Personalien in der Prozesspause festgenommen.

Monika S. auf ihrem Youtube-Kanal. Foto: Screenshot/Youtube

Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet, lief gegen sie bereits im Vorfeld ein Verfahren wegen Volksverhetzung. Die Tochter deutscher Auswanderer, welche nach dem Zweiten Weltkrieg 1951 nach Kanada übersiedelten, unterhielt zusammen mit ihrem Bruder Alfred einen YouTube-Kanal, in welchem sie unverhohlen den Holocaust leugnete. In ihren Videos bezeichnete sie diesen unter anderem als "die hartnäckigste Lüge der Menschheitsgeschichte", und behauptete, die Gefangenen in den Konzentrationslagern seien als "gesunde, wohlgenährte Menschen gehalten" worden.

Wie das kanadische Portal canoe.com berichtet, arbeitete Monika S. in der kanadischen Provinz Alberta als Musiklehrerin. Aufgrund ihrer fortwährenden antisemitischen Äußerungen machte die jüdische Organisation "B'nai Brith Canada" die deutschen Behörden bereits auf die Holocaust-Leugnerin aufmerksam. Monika S. war für die kanadische "Green Party" politisch aktiv und ließ sich 2006, 2008 und 2011 für die Bundeswahlen in ihrem Wahlbezirk aufstellen.

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