Neuer Vorwurf: Auto-Attentäter von München muss nach Karlsruhe

Gegen den 24-jährigen mutmaßlichen Täter wird nun wegen Mordes in zwei Fällen ermittelt.
John Schneider
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Tatwerkzeug: der Mini Cooper von Farhad N.
Tatwerkzeug: der Mini Cooper von Farhad N. © imago/Maximilian Eberl

München - Am kommenden Montag ist es soweit: Farhad N. (24) hat einen Termin in Karlsruhe. Dem mutmaßlichen Auto-Attentäter, der seinen Mini Cooper am 13. Februar in eine Verdi-Demonstration lenkte, soll dort ein neuer Haftbefehl eröffnet werden, berichtet ein Insider des Falles der AZ.

Der Vorwurf gegen den 24-jährigen Farhad N. hat sich geändert: Er muss nach Karlsruhe

Der Besuch in Karlsruhe und die Haftbefehlanpassung ist notwendig geworden, weil sich der Vorwurf gegen den 24-Jährigen geändert hat. Nach dem Tod einer 37-Jährigen und ihrer kleinen Tochter, die beide bei dem Attentat zunächst schwer verletzt überlebten, wird nun gegen Farhad N. jetzt nicht mehr nur wegen versuchten Mordes, sondern wegen zweifachen Mord ermittelt (AZ berichtete).

Oberstaatsanwältin traut sich nach erster Vernehmung "von einer islamistischen Tatmotivation zu sprechen"

Seine Begründung der Tat sei so ausgefallen, erklärte damals die Oberstaatsanwältin Gabriele Tilmann, Leiterin der bayerischen Zentralstelle für Extremismus und Terrorismus (ZET), nach einer ersten Vernehmung des 24-Jährigen, dass sie sich trauen würde, "von einer islamistischen Tatmotivation zu sprechen".

Der ursprüngliche Haftbefehl war damals noch vom Münchner Amtsgericht ausgestellt worden. Doch bereits am Tag nach dem Attentat auf der Seidlstraße zog der Generalbundesanwalt die Ermittlungen in dem Fall an sich. Deswegen wird der neue Haftbefehl auch in Karlsruhe am Bundesgerichtshof eröffnet.

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2 Kommentare
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  • Kaiser Jannick am 12.04.2025 12:06 Uhr / Bewertung:

    "Der Besuch in Karlsruhe und die Haftbefehlanpassung ist notwendig geworden, weil sich der Vorwurf gegen den 24-Jährigen geändert hat."

    Auch das ist wieder ein klassisches Beispiel für völlig sinnlose und sündhaft teure Bürokratie.

    Da muss dieser Attentäter, gesichert und bewacht von mehreren bayerischen Polizeibeamten mit mehreren speziellen Fahrzeugen gesichert nach KA und zurück überstellt werden, damit man ihm einen neuen HB eröffnet.

    Warum stellt man ihm den HB nicht wie in anderen Strafverfahren via Strafverteidiger oder PZU zu, ggf. incl. beglaubigter Übersetzung auf seine Kosten?

    Warum sitzt der nicht längst in KA ein, zumal der GBA zutreffender Weise am Tag nach dem Attentat ermittlungsführend wurde?

  • Himbeer-Toni am 11.04.2025 09:24 Uhr / Bewertung:

    Das Gericht sollte bitte Milde walten lassen, und berücksichtigen das Herr Farhad N. eine nach seinen Worten schwere Kindheit in seiner Heimat hatte.

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