Vorschläge nicht exklusiv genug: Partnervermittlung verklagt
Eine adlige Immobilienverwalterin sucht bei einer Münchner Partnervermittlung ihr Liebesglück. Doch die Vorschläge der Agentur passen ihr nicht – aus eher elitären Gründen. Deswegen will sie ihr Geld zurück.
München - Die Suche nach der großen Liebe endete für die Immobilienverwalterin aus Baden-Württemberg vor dem Münchner Amtsgericht. Die Frau hatte eine Partnervermittlungs-Agentur auf Rückzahlung des Honorars von 5.000 Euro verklagt.
Ihre Begründung: Es bestehe ein "krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung". Denn die sechs Männer, die die Agentur ihr vorschlug, hätten so gar nicht ihren Erwartungen entsprochen. So habe die beworbene Exklusivität nicht vorgelegen – mit einem Arzt, einem Apotheker, einem Makler und einem PC-Instandsetzer seien ihr lediglich Herren aus "einer gutbürgerlichen Schicht" präsentiert worden. Zwei Männer seien außerdem nur auf ein sexuelles Abenteuer aus gewesen, einer davon soll sogar in einer Beziehung gewesen sein.
Weil ihr das alles nicht passte, erklärte die Liebessuchende die Anfechtung des Vertrags und verlangte die Rückzahlung der 5.000 Euro. Das lehnte die Agentur ab, der Fall landete vor Gericht. Dort sah man die Klage allerdings als unbegründet an.
So urteilte das Gericht
Das Gericht habe gar keine andere Wahl, begründete die Richterin diese Entscheidung: "Unstreitig wurden der Klägerin sechs Partnervorschläge unterbreitet. Fünf der Männer war die Klägerin bereit zu treffen, mit dreien davon kam es zu einem Treffen. Es ist daher nicht ersichtlich, dass die Vorschläge völlig ungeeignet waren und nicht dem Anforderungsprofil der Klägerin entsprachen. Einen Vorschlag hat die Klägerin abgelehnt, da ihr die Nationalität des Mannes nicht gefiel und die Tatsache, dass seine Eltern Arbeiter waren. Soweit die Klägerin vorträgt, die vorgeschlagenen Partner seien nicht exklusiv genug gewesen, lässt sich auch hieraus eine zur Vertragserfüllung nicht geeignete Leistung der Klägerin nicht herleiten. Zumindest zwei der vorgeschlagenen Männer waren Akademiker (Arzt, Apotheker), dies entspricht einer gehobenen und gut verdienenden Gesellschaftsschicht. Auch die Tatsache, dass zwei der vorgeschlagenen Männer an einer sexuellen Beziehung zur Klägerin interessiert waren, macht diese Partnervorschläge nicht wertlos. Dass einer der Männer vor hatte, beim zweiten Treffen ein Doppelzimmer zu buchen, heißt nicht, dass er ausschließlich an einer sexuellen Beziehung interessiert war. Ziel des Vertrages und der Klägerin war es, einen geeigneten Partner zu finden und nicht eine bestimmte Anzahl von Männern zu treffen."
Das Urteil (Aktenzeichen 113 C 16281/18) ist seit Ende Juli rechtskräftig.
Lesen Sie hier: Feuerteufel (18) wegen dreifacher Brandstiftung in U-Haft
- Themen: