Vorkaufsrechts-Urteil: OB Reiter appelliert an Kanzler und neue Bundesbauministerin

München - Hintergrund ist, dass aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts die Ausübung von Vorkaufsrechten bundesweit und insbesondere in den großen Anwenderstädten (neben München u. a. Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig, Frankfurt a. M.) mit wenigen Ausnahmen kaum mehr möglich sein wird.
Zuletzt hatte das in München für erhebliche Konsequenzen gesorgt: Die Stadt konnte fünf Häuser, die sie eigentlich mittels Vorkaufsrecht erwerben wollte, nun doch nicht kaufen. Hunderte Mieter müssen nun Luxussanierungen und Mieterhöhungen fürchten.
"Dringender Handlungsbedarf": OB Reiter apelliert an Ampel-Koalition
Münchens OB Dieter Reiter (SPD) hat nun deswegen einen offenen Brief an seine Parteikollegen, Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesbauministerin Klara Geywitz, geschrieben.
"Die Entscheidung des Bundesveraltungsgerichts löst aus Sicht der Landeshauptstadt München dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf aus", so Reiter. "Ich bitte Sie, sich persönlich dafür einzusetzen, dass die notwendigen gesetzlichen Änderungen im Baugesetzbuch so zeitnah wie möglich vorgenommen werden und auf die erheblich nachteiligen Auswirkungen der Entscheidung des BVerwG für die Vorkaufsrechtspraxis hinzuweisen", so das Stadtoberhaupt.
Und weiter: "Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, eine gesetzgeberische Reaktion auf die Entscheidung des BVerwG vom 09.11.2021 ist für die Kommunen eminent wichtig und dringlich."