Vor Verwaltungsgericht München: Klage gegen bayerischen "Kreuz-Erlass" eingereicht

Klage vor dem Verwaltungsgericht München: Konstantin Wecker und Co. gehen auf die Barrikaden und machen im Kampf gegen den sogenannten Kreuz-Erlass mobil. 
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Durch das verpflichtende Kreuz im Eingangsbereich von Behörden des Freistaats sehen die Kläger ihre Grundrechte verletzt.
Matthias Balk/dpa Durch das verpflichtende Kreuz im Eingangsbereich von Behörden des Freistaats sehen die Kläger ihre Grundrechte verletzt.

München - Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) in Bayern und in München hat am Freitag Klage gegen den sogenannten Kreuz-Erlass vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht.

Mit dabei sind 25 weitere Kläger, darunter der Liedermacher Konstantin Wecker, Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote von den Grünen und der evangelische Pfarrer im Ehrenamt, Matthias Striebeck, wie der bfg am Freitag in München mitteilte.

Kreuz-Erlass gilt seit 1. Juni 

Durch das verpflichtende Kreuz im Eingangsbereich von Behörden des Freistaat sähen die Kläger ihre Grundrechte verletzt. Mit der Klage wollten sie auf die Einhaltung der staatlichen, religiösen und weltanschaulichen Neutralität pochen, wie es hieß. (Lesen Sie hier: Bayerischer Kreuzerlass für Handel kein Segen)

Einzelheiten ihrer Klagebegründung wollen sie am Dienstag auf einer Pressekonferenz bekanntgeben. Seit 1. Juni gilt eine entsprechende Ergänzung der allgemeinen Geschäftsordnung für Behörden. Ausgenommen davon sind Theater und Museen.

Der im April gefasste Beschluss der Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) wurde kontrovers diskutiert, auch von Kirchenvertretern. Schon damals hatte der Bund für Geistesfreiheit eine Klage dagegen angekündigt.

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