Vor Plädoyers: Es stockt mal wieder im NSU-Prozess

Mehr als vier Jahre dauerte die Beweisaufnahme im Terrorverfahren gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer. Jetzt sollen die Plädoyers beginnen. Doch es gibt wieder neue Diskussionen.
dpa/az |
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Beate Zschäpe droht lebenslange Haft.
Peter Kneffel/dpa Beate Zschäpe droht lebenslange Haft.

Mehr als vier Jahre dauerte die Beweisaufnahme im Terrorverfahren gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer. Jetzt sollen die Plädoyers beginnen. Doch es gibt wieder neue Diskussionen.

München - Teils heftige Auseinandersetzungen über mögliche Tonaufnahmen der Plädoyers haben den NSU-Prozess erneut verzögert. Die Bundesanwaltschaft konnte deshalb am Mittwoch nicht mit ihrem geplanten Schlussvortrag beginnen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbrach das Verfahren bis nächsten Dienstag (25. Juli). Ob die Bundesanwaltschaft dann mit ihrem Plädoyer beginnen kann oder ob sich alles noch länger hinzieht, ist offen.

Das Oberlandesgericht hatte die Anträge aller Verteidiger abgelehnt, das Plädoyer der Ankläger aufzuzeichnen. Eine Tonaufnahme sei für eine sachgerechte Verteidigung nicht erforderlich, begründete Götzl. Dagegen intervenierte zunächst der Anwalt des Mitangeklagten Ralf Wohlleben, Olaf Klemke. Er beantragte, notfalls einen Stenotypisten mit der Mitschrift des Plädoyers zu beauftragen. Dem schlossen sich die Verteidiger der anderen vier Angeklagten an. Sie argumentierten unter anderem, es sei für ihre Mandanten unmöglich, 22 Stunden Schlussvortrag mit der nötigen Konzentration zu folgen.

Bundesanwalt Herbert Diemer wies die Argumentation und die Forderungen der Verteidiger teils harsch zurück."Es ist hier kein Stuhlkreis", sagte er. Dem Ganzen liege die Strafprozessordnung zugrunde, und dort seien Tonaufnahmen einfach nicht vorgesehen. Es sei auch nicht Aufgabe der Ankläger, "ihr Plädoyer an jeglichen Verständnishorizont anzupassen".

Nach der Verhandlung am Mittwoch folgen noch fünf Prozesstage, bevor eine vierwöchige Sommerpause beginnt. Sollte die Bundesanwaltschaft bis dahin fertig sein, könnten nach der Sommerpause die Plädoyers der Nebenkläger und der Verteidiger folgen. Der Prozess hatte am 6. Mai 2013 begonnen. Mit einem Urteil ist wohl nicht vor Oktober zu rechnen.

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