Vor Gericht: Streit um einen Busen

Patientin Sonja B. (43) verklagt nach einer Krebs-Operation das Klinikum rechts der Isar auf 30.000 Euro Schmerzensgeld. Wie das Gericht über den behaupteten Kunstfehler dachte.
Torsten Huber |
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Das Chirurgen-Team muss im Operationssaal konzentriert und besonders sauber arbeiten. Sonja B. (kleines Bild) glaubt, bei ihr sei gepfuscht worden.
dpa/th Das Chirurgen-Team muss im Operationssaal konzentriert und besonders sauber arbeiten. Sonja B. (kleines Bild) glaubt, bei ihr sei gepfuscht worden.

Patientin Sonja B. (43) verklagt nach einer Krebs-Operation das Klinikum rechts der Isar auf 30.000 Euro Schmerzensgeld. Wie das Gericht über den behaupteten Kunstfehler dachte.

München - Die Diagnose Brustkrebs ist für die Bankkauffrau Sonja B. (43) niederschmetternd gewesen. Und an den Folgen der Operation leide sie bis heute: „Die Brust ist für immer hart. Ich kann nicht auf dem Bauch und nur kurz auf der rechten Seite liegen.“

Das sei die Folge eines Kunstfehlers, glaubt B. – und hat das Klinikum rechts der Isar auf 30000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Jetzt war Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht (OLG). 2003 hatte Frauenarzt Heiko D. (49, Name geändert) bei Sonja B. in der rechten Brust einen Knoten festgestellt.

Eine Gewebeprobe ergab, dass es sich um ein „prämenopausales Mammakarzinom“ handelte: Diese Krebsart tritt oft bei Frauen auf, die vor der ersten Schwangerschaft langjährig die Pille eingenommen haben.

Im Juli wurde B. operiert, zwei Jahre später stellten die Ärzte einen weiteren auffälligen Herd fest: Erneute OP. Anfang 2006 wurde die Brust mittels plastischer Chirurgie aufgebaut. Mit der so genannten Tram-Flap-Methode – dabei wird überflüssiges Gewebe unterhalb des Bauchnabels entnommen – wurde die Brust wieder modelliert. Aber mit dem Ergebnis war die Bankkauffrau nicht zufrieden. Sie stehe seitdem unter einem „kaum vorstellbaren psychosozialen Druck“ und habe in bestimmten Lagen Schmerzen in der rechten Brust.

Mit ihrem Anwalt Hans-Jörg Weber versuchte sie 2011 zunächst, ein Schmerzensgeld vor dem Landgericht zu erstreiten. Webers Hauptargument: „Meine Mandantin ist nicht richtig über die Folgen des Rauchens bei der Wundheilung aufgeklärt worden.“ Bei der ärztlichen Beratung habe sie zwar angegeben, dass sie täglich sieben Zigaretten rauche. Aber der Mediziner Heiko D. habe sie nicht ausdrücklich davor gewarnt. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen. Begründung: Die Wundbehandlung sei „lege artis“, also nach den Regeln der ärztlichem Kunst, durchgeführt worden.

Der Arzt sagte jetzt vor dem OLG aus: „Ich bin mit der Patientin einen Aufklärungsbogen über allgemeine Risiken durchgegangen.“ Aus medizinischer Sicht seien sieben Zigaretten am Tag kein Problem: „Bei 30 kann die Wundheilung beeinträchtig werden.“

Probleme könnten auch bei übergewichtigen und zuckerkranken Patienten auftreten. Sonja B. ist schlank und keine Diabetikerin. Die OLG-Richter konnten keine Beratungsfehler erkennen. Sonja B. solle mit ihrem Anwalt darüber nachdenken, ob sie die Klage zurücknehme – sonst würde die Klage abgewiesen.

 

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