Vor Gericht: Sieg für Antifaschisten

Der Verein Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München war im Verfassungsbericht als linksextremistisch und verfassungsfeindlich eingestuft worden. Zu Unrecht, befand jetzt ein Gericht.
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Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".
dpa Das Muster der auch als "Geschäftsführer-Trick" bekannten Masche erinnert an den häufig an Senioren verübten "Enkeltrick".

MÜNCHEN - Der Verein Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München war im Verfassungsbericht als linksextremistisch und verfassungsfeindlich eingestuft worden. Zu Unrecht, befand jetzt ein Gericht.

Ein antifaschistischer Verein in München darf im bayerischen Verfassungsschutzbericht nicht als linksextremistisch dargestellt werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Freitag veröffentlichten Eilbeschluss entschieden.

Die Richter monierten, dass die Verfassungsschützer keine konkreten Anhaltspunkte für ihre Einschätzung genannt hätten. Das Gericht bezog sich dabei auf den Verfassungsschutzbericht 2008 (Az.: 10 CE 10.1830). Dort war der Verein Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München (a.i.d.a.) als linksextremistisch und verfassungsfeindlich eingestuft worden.

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