Vor Gericht: Pornos, zu hart für Deutschland

Ein Filmproduzent dreht in Schwabing brutale, nackte Tatsachen – die über das Internet vertrieben wurden. Das ist in Deutschland verboten. Aber der Produzent fühlt sich dafür nicht verantwortlich
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Porno-Produzent B. vor Gericht
az Porno-Produzent B. vor Gericht

MÜNCHEN - Ein Filmproduzent dreht in Schwabing brutale, nackte Tatsachen – die über das Internet vertrieben wurden. Das ist in Deutschland verboten. Aber der Produzent fühlt sich dafür nicht verantwortlich

Raymond B. trat lässig vor der Staatsanwaltschaft München I auf: im Anzug, die grauen Haare streng nach hinten gebunden. Der Porno-Produzent war angeklagt, sich der Verbreitung gewaltpornographischer Schriften mit Gewaltdarstellung mitschuldig gemacht zu haben – konkret ging es dabei um die Filme „Sexbox“ 1 bis 30, die Raymond B. produziert hat.

Die Staatsanwältin las die Handlung von „Sexbox 15“ vor – und alle Anwesenden im Gerichtssaal starrten betont ins Leere: Eine Frau, die von zehn Männern mit Holzhämmern, heißem Wachs, Baseballschlägern, Nudelhölzern Zahnrädern und Urin traktiert wird und dabei fleht, sie mögen aufhören. „Ich bitte Sie, zu überdenken, ob wir uns die Dinger hier nochmal anschauen müssen oder ob wir uns dabei auf einen Gewaltporno verständigen können“, kommentierte Richter Andreas Forster.

Dass er in seinem Studio in der Leopoldstraße Gewaltpornos drehte, bestritt B. auch nicht – dass er sie in Deutschland vertrieb, aber schon. Die Lizenzen für den Vertrieb der Filme gab er an Betreiber von Webseiten, die die Filme von Österreich aus verschickten. Was seine Lizenznehmer so trieben, darauf habe er „keinen Einfluss“, so B.

Das wollten Gericht und Staatsanwaltschaft nicht so recht glauben – und B. erfuhr, dass es schon strafbar ist, Gewaltpornographie zu produzieren, um einen Vertrieb zu ermöglichen. Der Prozess geht am 3. September weiter.

lka

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