Vor Gericht: Namensstreit um Schloss Neuschwanstein

München - Darf ein Hotel in Nesselwang im Allgäu den Namen "Neuschwanstein" führen, obwohl es mit dem Schloss eigentlich nichts zu tun hat – und der Standort des Beherbergungshauses satte 24 Kilometer vom Schlosseingang entfernt ist? Um diese Frage ging es gestern vor dem Münchner Oberlandesgericht.
"Neuschwanstein"-Streit: Keine rechtliche Grundlage
Der Streitwert des Verfahrens liegt bei 150.000 Euro. Auf Unterlassung einer solchen Namensnennung dringt die Bayerische Schlösserverwaltung als Eigentümer des Märchenschlosses von Ludwig II. vor den Gerichten. Und hat sich damit im November 2020 in der ersten Instanz beim Landgericht auch durchgesetzt.
Doch dann kommt es zu einer überraschenden Wende. Der zuständige OLG-Senat kippt das Urteil des Landgerichts, gibt dem beklagten österreichischen Unternehmen in allen Punkten recht. Die Richter finden keine rechtliche Grundlage für den Unterlassungsantrag.
Der Online-Auftritt verdeutlicht die Nähe zum Märchenschloss
Konkret geht es um den Online-Auftritt des Hotels, das sich dort "Explorer Hotel Neuschwanstein" nennt. Damit aber nach eigenen Angaben nicht etwa suggerieren will, dass sich das Hotel auf dem Schlossgelände befindet, sondern lediglich eine geografische Nähe zum Prunkbau meint.
So wie auch bei anderen Hotels der Kette ein Ort im Namen angeführt wird, um diese zu unterscheiden. Zum Beispiel bei Explorer Hotels im Ötztal oder bei Kitzbühel. Das sieht auch der Senat so.
Die Richter glauben, dass man dem durchschnittlichen Verbraucher zutrauen darf, dass er nicht davon ausgeht, dass Neuschwanstein im Hotelnamen bedeute, dass sich das Hotel auf dem Schlossgelände befinde. Sondern allenfalls in räumlicher Nähe. Und das treffe auf das 24 Kilometer entfernte Hotel noch zu. Die Betreiber des Nesselwanger Hotels dürfen sich nach der Entscheidung des Senats als Sieger fühlen.