Vor Gericht: Mordversuch aus Liebe zum Ehemann

Sie wollte ihn nicht alleine lassen: Eine 68-Jährige wollte sich und ihren kranken Mann töten, sie ritzte sich und ihrem Ehemann die Handgelenke auf. Doch die beiden wurden gerettet. Jetzt steht Gerda L. wegen versuchten Mordes vor Gericht.
von  Abendzeitung
Die Angeklagte Gerda L. (68) steht wegen versuchten Mordes vor dem Münchner Landgericht.
Die Angeklagte Gerda L. (68) steht wegen versuchten Mordes vor dem Münchner Landgericht. © Torsten Huber

MÜNCHEN - Sie wollte ihn nicht alleine lassen: Eine 68-Jährige wollte sich und ihren kranken Mann töten, sie ritzte sich und ihrem Ehemann die Handgelenke auf. Doch die beiden wurden gerettet. Jetzt steht Gerda L. wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Wie verzweifelt muss Rentnerin Gerda L. (68) gewesen sein. Aus Angst, dass sie ihren schwer kranken Ehemann Egmont (69) bald nicht mehr pflegen kann, versuchte sie sich und ihm das Leben zu nehmen. „Ich konnte ihn doch nicht alleine lassen. Niemand hätte sich um ihn richtig gekümmert“, sagte die Oma mit leiser Stimme vor dem Landgericht München II. Der Vorwurf: versuchter Mord.

1966 heiratete das Paar. Er arbeitete in München als Maschinenbauer. Sie übte Gelegenheits-Jobs aus: „Immer nur stundenweise.“ Schließlich musste sie sich damals noch um ihre beiden Kinder kümmern.

1977 zogen sie nach Wolfratshausen, mieteten sich ein Häuschen. In dieser Zeit übernahm ihr Mann eine Hausmeistertätigkeit. „Bevor er erkrankte, war er handwerklich sehr geschickt“, so Gerda L. In seiner Freizeit restaurierte er sogar Gemälde.

2000 ging das Ehepaar gemeinsam in Rente. Gerda L.: „Er wollte das so. Er war so eifersüchtig. Selbst wenn ich mich mal mehr um die Enkelkinder gekümmert habe, schimpfte er: ,Du gehst ja gar nicht mehr weg von denen’.“

2007 verschlechterte sich der Gesundheitszustand von Egmont L. Es war in der Weihnachtszeit. Die Angeklagte: „Ein Enkel rief: ,Schau mal, der Opa hat in die Hose gepinkelt’.“ In den folgenden Monaten baute ihr Ehemann immer mehr ab. Er litt an Stuhl- und Harninkontinenz sowie an einer schweren hirnorganischen Erkrankung. Eine Kommunikation war nicht mehr möglich.

Im Mai 2010 erkrankte die Angeklagte. Sie musste in die Klinik. Nach der Augen-OP hatte sie eine Schleierbildung auf dem rechten Auge. Während ihres Krankenhausaufenthalts wurde ihr Mann zur Kurzpflege in einem Heim untergebracht.

Wieder daheim merkte sie, dass sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Mann nicht mehr richtig pflegen kann. Am 1. Juni 2010, gegen 13 Uhr, gab sie ihm zehn starke Schlaftabletten, ritzte ihm die Handgelenke auf. Danach nahm sie selber zehn Schlaftabletten, legte sich ins Ehebett zu ihrem Mann und schnitt sich ebenfalls in die Handgelenke.

Gegen 19.45 Uhr rief die Tochter (43) an. Gerda L. stöhnte ins Telefon: „Hier ist lauter Blut!“ Die Tochter alarmierte Notarzt und Polizei.

Gerda L. droht jetzt lebenslange Haft. Torsten Huber

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