Vor Gericht: Hat Mischling "Filos" zugebissen, oder nicht?

Zwei Nachbarn streiten vor Gericht, ob ein Hund nur spielen wollte oder zubiss. Der Vorwurf: Mischling „Filos“ war nicht angeleint und schnappte gleich zwei Mal nach Zumrijeta A.. Hundehalter Günther K. schildert den Vorfall anders.
von  Abendzeitung
Hundehalter Günther K. auf der Anklagebank.
Hundehalter Günther K. auf der Anklagebank. © Torsten Huber

Zwei Nachbarn streiten vor Gericht, ob ein Hund nur spielen wollte oder zubiss. Der Vorwurf: Mischling „Filos“ war nicht angeleint und schnappte gleich zwei Mal nach Zumrijeta A.. Hundehalter Günther K. schildert den Vorfall anders.

MÜNCHEN „Ich kriege heute noch Panik und Schweißausbrüche, wenn ein Hund auf mich zu kommt“, sagt Wirtin Zumrijeta A. (47). Mischling „Filos“ (3) hatte sie auf dem Weg zur Arbeit angefallen und zwei Mal gebissen. Das Tier war nicht angeleint und das Herrchen hat es auch nicht zurückgepfiffen. Dafür stand Günther K. (68) wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen gestern vor dem Münchner Amtsgericht.

4. Mai 2009, 22 Uhr, Rathausplatz Garching: Zumrijeta A. war auf dem Weg ins „Tegernseer Stüberl“. Ihr Mann hatte zuvor angerufen. Er benötigte ihre Hilfe. Ihr Nachbar Günther K. kam gerade mit „Filos“ vom Gassigehen. „Plötzlich kam der Hund auf mich zu, schnappte gleich meine linke Hand. Ich habe zu dem Mann gesagt, haben sie das gesehen. Der sagte nur: ,Na und. Geh doch in dein scheiß Land zurück.’ Dann biss mich der Hund ins linke Bein“, so die Wirtin (Anwalt Manfred Plautz) vor Gericht.

Rentner Günther K. schildert den Vorfall anders: „Ich habe keine Bisswunden gesehen. Vielleicht wollte mein Hund nur spielen und die Frau hat falsch reagiert.“ Dazu steht im Widerspruch die weitere Aussage: „Filos ist scheu und hat Angst vor Menschen.“

Fakt ist: Der Hund hat eine Schulterhöhe von 50 Zentimetern. Bei der Größe hätte er laut Garchinger Hundehalteverordnung an die Leine gemusst. Vier Beschwerden über den Hund und das „arrogante Verhalten“ seitens der Hundesbesitzer seien schon bei der Behörde eingegangen.

Da die Wunden nicht dramatisch waren stellte Richter Thomas Müller den Fall gegen Geldauflage ein: 100 Euro Schmerzensgeld an die Wirtin und 400 Euro muss der Angeklagte an eine soziale Einrichtung zahlen.

th

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