Vor Gericht: Fünf Jahre Stalking, 14 Monate Knast

MÜNCHEN - Selbst als er 450 Kilometer weit weg wohnt, terrorisierte er sein Opfer weiter: Erdogan C. (46) lauert einer Mitarbeiterin (28) der TU München auf, schickt Briefe und Nacktfotos von sich.
Die attraktive Monika E. (28) zittert am ganzen Körper. Sie wird von ihrer Anwältin Antje Brandes gestützt, als sie in den Zeugenstand des Amtsgerichtssaal geht. Ihre Stimme ist brüchig. Sie wagt keinen Blick in Richtung des Angeklagten Erdogan C. (46).
Der Student der Elektrotechnik könnte jeden Augenkontakt falsch verstehen. Fünf Jahre lang hat der Angeklagte die Frau verfolgt. Nichts konnte ihn stoppen. Kein Strafbefehl über 2700 Euro und keine einstweilige Verfügung, dass er sich der Frau nicht mehr nähern darf. Erst nach seiner Festnahme am 14. Juni 2010 hat Monika E. wieder Frieden.
Der verheiratete Stalker verfolgte sie in Cafes und Bars, fotografierte sie heimlich. schickte ihre Mails und Briefe. Er betrieb Telefonterror. Rief sich auch auf ihrer Arbeitsstelle in der Uni an. Auf dem Weg zur Arbeit hat er sie mit dem Fahrrad überholt. Auf dem Gepäckträger klemmte ein Schild: „Ich liebe Dich!“
Die 127 Fotos, die er von der wissenschaftlichen Mitarbeiterin der Technischen Universität München gemacht hat, schickte er ihr per E-Mail. Auf einem Foto war der Angeklagte selbst zu sehen. Nackt und mit erigiertem Penis. Nachts klingelte er sie aus dem Bett und stand sogar vor ihrer Haustür. „Ich habe meine Wohnung verkauft und bin weggezogen. Ich habe es nicht mehr ausgehalten. Heute noch leide ich unter Schlafstörungen und bin unruhig. Ich werde mich in psychiatrische Behandlung begeben müssen“, sagt das Stalking-Opfer.
Mit einem harmlosen Gespräch bei einem Kaffee in der Uni-Mensa hat der Terror begonnen. Monika E. war damals selbst noch Studentin.
Als sie der Uni-Leitung von ihrem Schicksal erzählte, reagierte man langsam. Eine Fangschaltung wollte man zunächst nicht legen. Erst auf Drängen eines engagierten Polizeibeamten werden technische Maßnahmen am Arbeitsplatz von Monika E. getroffen.
2007 bekam der ewige Student Hausverbot. Er wechselte an die Uni in Kaiserslautern. Die Entfernung von 450 Kilometern konnten den Angeklagten nicht abhalten. Er stellte Monika E. weiterhin nach, wenn er seine Ehefrau, die wegen ihrer Arbeitsstelle in München blieb, besucht hat.
Der Angeklagte, der vor seiner Festnahme an seiner Diplomarbeit gearbeitet hat, sagte: „Ich wollte ihr nicht nachstellen. Ich wollte ihr nur klarmachen, dass ich nichts mehr von ihr will. Monika E. hat überreagiert.“
Die Staatsanwältin sagte: „Sie haben nicht verstanden, um was es geht. Was sie hätten tun sollen? Sie hätten die Nachstellung lassen müssen.“ Sie forderte 14 Monate – ohne Bewährung.
Verteidiger Michael Adams plädierte auf neun Monate mit Bewährung. Für Erdogan C. sei die Untersuchungshaft ein Schock gewesen. Er habe das Unrecht erkannt.
Richterin Antje Knorr griff hart durch. Ihr Urteil: 14 Monate Gefängnis. Sie sagte: „Sie haben ihr ein Leben beschert, das sie so nicht führen wollte.“ Torsten Huber