Vor Gericht: Freispruch für Laien-Verteidiger

Keine Amtsanmaßung: Auch Laien ohne Jura-Studium dürfen vor Gericht verteidigen. Das zeigt der Fall des Mechatronikers Andreas Schachtner.
von  John Schneider
Freispruch: Andreas Schachtner mit Verteidigerin Hanna Poddig.
Freispruch: Andreas Schachtner mit Verteidigerin Hanna Poddig. © jot

Keine Amtsanmaßung: Auch Laien ohne Jura-Studium dürfen vor Gericht verteidigen. Das zeigt der Fall des Mechatronikers Andreas Schachtner (23).

München - Dass ein Verteidiger nicht unbedingt ein Rechtsanwalt sein muss, wusste der Polizist nicht. Er glaubte, dass sich der Mechatroniker Andreas Schachtner (23), der im Mai 2013 einem Bekannten rechtlich beistehen wollte, sich als Rechtsanwalt vorgestellt hatte.

Die Staatsanwaltschaft erwirkte daraufhin eine Geldstrafe (400 Euro) wegen Amtsanmaßung. Das Urteil des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck wurde am Montag aber vom Landgericht aufgehoben: Freispruch für den Laienverteidiger, weil die Kammer nicht ausschließen konnte, dass der Polizist auf der Wache die Begriffe Anwalt und Verteidiger durcheinander gebracht hatte. Das Gericht drang zu Prozessbeginn auf eine Einstellung des Verfahrens. Doch die Staatsanwaltschaft spielte da nicht mit. Andreas Schachtner verlas daraufhin zunächst eine Generalabrechnung mit dem Rechtssystem („Klassenjustiz“). Dann erklärte er, dass er sich als Verteidiger und nicht als Anwalt vorgestellt hatte.

Ein Grund, an die Version Schachtners zu glauben, war für die Vorsitzende Richterin Michaela Welnhofer-Zeitler, dass Schachtner Erfahrung als Laien-Verteidiger hatte und ihm der Unterschied klar gewesen war. Ein weiterer Grund: Das nicht gerade standesgemäße Aussehen des Angeklagten. Ihm müsse klar gewesen sein, dass jeder Polizist nachfragen würde, ob er wirklich ein Rechtsanwalt sei.

Schachtner freute sich über den Freispruch. Aber: „Das Verhalten der Staatsanwaltschaft zeigt deutlich, was diese von einer Selbsthilfe Justizbetroffener hält.“

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