Vor Gericht: Der Anwalt gegen das Café am Hochhaus
MÜNCHEN - Rechtsanwalt Nils K. klagt in eigener Sache: Er fühlt sich diskriminiert, weil er nicht ins "Cafe am Hochhaus" durfte. Der Grund: Es waren schon zu viele Männer drin. Der Anwalt will 1500 Euro und das Hickhack um die Männerwürde geht jetzt erst los.
Dass ihn ein Türsteher nicht in die Bar oder Discothek lässt, dagegen hat Rechtsanwalt Nils K. (36) wirklich nichts: „Man ließ mich schon öfter vor der Tür stehen. Aber mich wegen meines Geschlechts nicht in die Lokalität zu lassen, ist schlicht Diskriminierung.“
Und deshalb hat er den Wirt Michael Dietzel vom „Cafe am Hochhaus“ vor dem Münchner Amtsgericht verklagt. Vorwurf: Diskriminierung (AZ berichtete). Rückblick: Am 17. Juli 2009, gegen 23.15 Uhr, wollte der Jurist mit einem Spezl noch einen Absacker im „Cafe am Hochhaus“, Blumenstraße 29, nehmen. Der Türsteher verweigerte ihnen den Zutritt, erklärte: „er müsse sehen, dass nicht so viele Männer rein kämen.“ Eine Unterlassung und 1500 Euro Entschädigung fordert Nils K. und begründet: „Der Entschädigungsanspruch hat zivilrechtlichen Sanktionscharater und soll den Diskriminierungstäter künftig von weiteren Diskriminierungen abhalten.“ Sollten der Wirt vom „Cafe am Hochhaus“ gegen die Unterlassung verstoßen, fordert Nils K. ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro gegen Dietzel zu verhängen. Ersatzweise bis zu sechs Monaten Ordnungshaft.
Der Anwalt rät, dass die Wirte ihre Türsteher besser schulen sollten, damit sie nicht mehr gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen: „Schlimm genug, dass Deutschland als zweitletztes europäisches Land das AGG in Kraft gesetzt hat.“
Die Vorwürfe halten Wirt Dietzel und dessen Anwältin Ama Walton für haltlos: „Es waren zu viele Männer damals anwesend. Ein zu großes Aggressionspotenzial.“ Deshalb habe der Wirt die Anweisung gegeben „vorübergehend nur Frauen“ Einlass zu gewähren. Walton: „Der Gesetzgeber fordert nachvollziehbare Gründe, wenn man in die Struktur der Gäste eingreifen muss.“ Ihr Mandant Dietzel habe nur von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht.
Richterin Julia Stubenrauch bemühte sich um einen Vergleich. Nils K. schlug vor: Dietzel soll eine „strafbewehrte Unterlassung“ unterschreiben und Strafe zahlen, wenn Männer wegen ihres Geschlechts an der Tür abgewiesen werden. Und 1500 Euro an ihn. Dietzel lehnte eine Unterlassung ab und wollte das Geld einer sozialen Einrichtung spenden. Jetzt geht das Hickhack um die Männer-Würde vor Gericht richtig los. Mit vielen Zeugen und rechtlichen Würdigungen.Torsten Huber
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