Vor der Wohnungstür: Frau klaut Paket von Nachbarin

Eine Frau vermisst eine Bestellung und durchwühlt deswegen den Müll des Hauses. Dort findet das Opfer Verpackungen mit Spuren einer Nachbarin.
John Schneider |
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Der Paketbote lieferte das Päckchen vor der Wohnungstür ab. Doch als das Opfer am Abend nach Hause kam, war es nicht mehr da. (Symbolbild)
Oliver Berg/dpa Der Paketbote lieferte das Päckchen vor der Wohnungstür ab. Doch als das Opfer am Abend nach Hause kam, war es nicht mehr da. (Symbolbild)

München - Kleider im Wert von über 250 Euro hatte eine Münchnerin im Internet bestellt und am 12. Oktober 2017 auch in den Arabellapark geliefert bekommen. Doch als sie am Abend des Liefertages nach Hause kam, war das Päckchen nicht mehr da.

Nachdem ihr Nachbarn bestätigt hatten, dass sie das Päckchen vor der Wohnungstür gesehen hatten, begann das Diebesopfer mit seinen Nachforschungen. Noch am selben Abend fand die Frau die Außenverpackung des bestellten Päckchens im Hausmüll.

Ein paar Tage später habe sie erneut im Müll gesucht und wurde wieder fündig. Teile der Verpackung der Kleider lagen in der Restmülltonne. Gleich daneben eine Mülltüte mit Rechnungen und den Kontaktdaten der Angeklagten. Die Bestohlene brachte das Material zur Polizei.

Verurteilte streitet alles ab

Die Ermittler fanden Finger- und Handflächenspuren der Diebin an den sichergestellten Verpackungen. Die spätere Wohnungsdurchsuchung bei der Verurteilten (25) war dann aber ergebnislos verlaufen. Die Verurteilte stritt zudem alles ab: "Ich war das alles nicht. Ich verschicke auch Sachen auf Ebay und suche dafür nach Kartons im Müllraum. Ich habe in allen Mülltonnen, auch im Restmüll gesucht." So seien ihre Spuren auf und in der Verpackung der Kleider zu erklären.

Die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht hielt die Tat gleichwohl für nachgewiesen. Sie verurteilte die Schülerin am 16. Mai zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Die Erklärung der Angeklagten, ihre Spuren können beim Durchwühlen der Mülltonnen nach Verpackungsmaterial für Päckchen, die sie regelmäßig versende, geschehen sein, ist laut Richterin eine reine Schutzbehauptung und lebensfremd.

Zum einen, weil der Spurenexperte erklärte, dass die Art der Spuren nicht fürs Durchwühlen des Mülls sprächen. Und dazu kam, dass es schlichtweg nicht nachvollziehbar sei, weshalb die Angeklagte eine Folie aus den Tiefen der Mülltonne hervorgeholt und fest angefasst haben sollte. Das wäre bei der Suche nach Verpackungsmaterial wie Kartons gar nicht notwendig gewesen.

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