Vor allem Gastronomie betroffen: Schwarzarbeit weiter massives Problem in München
München - In München gibt es weiterhin zahlreiche Unternehmen, welche ihren Angestellten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde zahlen. Alleine im vergangenen Jahr weist die Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt München für die bayerische Landeshauptstadt zahlreiche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz auf, insgesamt 116 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber wurden eingeleitet.
Nach Einschätzung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist dies jedoch nur die Spitze des Eisbergs, sie vermutet die Dunkelziffer noch deutlich höher. "Es kann nicht sein, dass im dritten Jahr nach seiner Einführung noch immer viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Minimums verdient haben", kritisiert Mustafa Öz, Geschäftsführer der NGG München.
Wie groß das tatsächliche Ausmaß der Mindestlohn-Prellerei sei, zeige eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Demnach erhielten im Jahre 2016 bundesweit rund 1,8 Millionen Arbeitnehmer weniger als den Mindestlohn. Trauriger Spitzenreiter ist dabei das Hotel- und Gaststättengewerbe, wo 38 Prozent unterbezahlt waren. Dies geht aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
2017 wurden fast 1,5 Millionen Euro Bußgeld verhängt
Vor allem die mangelnde Kontrolldichte des Zolls ist Mustafa Öz ein Dorn im Auge. "2017 wurden im gesamten Bereich des Münchner Zolls 265 Betriebe der Branche geprüft. Allein in München gibt es nach Angaben der Arbeitsagentur jedoch 3.548 Hotels, Gaststätten und Restaurants", sagt er im Hinblick auf das Gastgewerbe. Bei der Zollstatistik beruft sich die NGG München auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne).
Demnach prüfte das Hauptzollamt München im vergangenen Jahr quer über alle Branchen hinweg insgesamt 1.464 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Steuerhinterziehung. Für die Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure Bußgelder in Höhe von rund 1.422.000 Euro.
"Wir brauchen deutlich mehr Kontrollen, um betrügerischen Chefs das Handwerk zu legen", fordert Öz. Dafür müsse die Finanzkontrolle personell kräftig aufgestockt werden. Kein Verständnis hat der Gewerkschafter für die Klagen der Arbeitgeber, die Dokumentationspflichten brächten zu viel Bürokratie. "Das genaue Aufschreiben der Arbeitszeit ist absolut nötig. Darauf schaut der Zoll bei den Kontrollen auch zuerst. Nur wenn die Arbeitszeiten erfasst werden, lässt sich Lohnbetrug verhindern." Das Mindestlohngesetz sei kein Papiertiger. Es sichere in der Region Tausenden Beschäftigten ein Existenzminimum.
Anfang 2019 soll der Mindestlohn erneut angehoben werden. "Aus 8,84 Euro muss rasch etwas Zweistelliges werden", so Öz, der selbst Mitglied bei der Mindestlohnkommission ist.
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