Von Irrem attackiert: Jetzt ist ihr Leben ruiniert

Eine 46-jährige Justizangestellte leidet nach dem Angriff eines psychotischen Insassen in Haar. „Die Familie ist kaputt.“  
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Seit dem Angriff in Haar ist sie in Behandlung: Isabel T. mit ihrem Mann im Oberlandesgericht.
John Schneider Seit dem Angriff in Haar ist sie in Behandlung: Isabel T. mit ihrem Mann im Oberlandesgericht.

Eine 46-jährige Justizangestellte leidet nach dem Angriff eines psychotischen Insassen in Haar. „Die Familie ist kaputt.“

München - „Seit sieben Jahren laufe ich damit herum. Es ist die Hölle.“

Isabel T. (46, Name geändert) spricht mit leiser, fast unhörbarer Stimme. Die zierliche blonde Frau leidet unter Depressionen und Schlafstörungen. Seit dem 28. August 2005. Seitdem die ehemalige Justiz-Protokollführerin von einem Gewalttäter auf dem Gelände des Bezirkskrankenhauses in Haar angegriffen und verletzt worden ist.

Es war eine Attacke aus heiterem Himmel: Auf einmal sei er da gewesen, habe auf sie eingeschlagen und versucht, ihre Augen einzudrücken. Die Folgen sind schwerwiegend. Vor allem seelisch leidet die 46-Jährige bis heute. „Ich habe meinen Beruf aufgeben müssen“, sagt Isabel T. im AZ-Gespräch.

Vom Bezirk Oberbayern will sie nun Schmerzensgeld. 120.000 Euro. Denn der Angreifer, der wegen eines Messerangriffs in Haar untergebracht war, ist wegen seiner psychischen Krankheit nicht schuldfähig. Er kann nicht belangt werden.

Isabel T. hofft, dass ihr das Oberlandesgericht Recht gibt und das Bezirkskrankenhaus die Verantwortung für den Angriff übernehmen muss.

Doch der Gutachter kommt gestern zu dem Schluss, dass den Ärzten in Haar kein Vorwurf zu machen sei: Die folgten der Diagnose der Landgerichtsärztin, die dem Täter lediglich eine weniger gefährliche Persönlichkeitsstörung attestiert hatte. Eine nachvollziehbare, wenn auch wohl falsche Diagnose. Auf dem Gelände der Klinik durfte sich der Gewalttäter deshalb ohne Begleitung bewegen.

Zwischenzeitliche psychotische Schübe habe man mit Medikamenten schnell wieder in den Griff gekriegt, weiß der Psychiatrie-Professor aus den Akten. Der Gutachter glaubt nach einem Gespräch mit dem Täter nun, dass eine paranoide Schizophrenie vorlag, der Mann die Symptome aber vor den Ärzten verheimlichte.

Auch dass er zwischenzeitlich seine Medikamente nicht eingenommen hatte, wurde nicht zum Anlass genommen, ihn schärfer zu überwachen. Im Nachhinein ein Fehler, der damals aber nicht so leicht erkennbar gewesen sei.

Zum Gerichtstermin lässt sich Isabel T. von ihrem Mann beistehen. Doch auch er ist von den Ereignissen sichtlich erschüttert. Als sich abzeichnet, dass der Gutachter die Ärzte von jeder Schuld frei spricht, ruft er „Gemma!“ und verlässt mit seiner Frau den Gerichtssaal. „Ich kann mir dass nicht anhören“, sagt er später. Seine Frau wirkt nach der Verhandlung mitgenommen, verständnislos. Sie fühlt sich von ihrem Arbeitgeber völlig im Stich gelassen.

„Meine Mandantin empfindet das als Hohn“, hat zuvor in der Verhandlung auch ihr Anwalt Franz Sußner erklärt. „Die Familie ist kaputt.“

Auch die Richter des 1. Zivilsenats zeigen Verständnis: „Frau T. ist Opfer der Risikobereitschaft der Gesellschaft geworden.“ Das Gericht schlägt deshalb einen Vergleich vor. Ohne seine Schuld anzuerkennen, zahlt der Bezirk Oberbayern 20000 Euro an Isabel T.

Ob sie das tröstet? Wohl kaum.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.