Von Drogen bis Tiere: Kuriose Zollfunde am Flughafen München

München - Bei Flugzeugen aus Südamerika seien seine Kollegen am Münchner Flughafen immer besonders aufmerksam, sagt Thomas Meister vom Hauptzollamt.
Offenbar zu Recht: Im Koffer einer 25-jährigen Brasilianerin entdeckten die Beamten jetzt zwei Kilogramm Kokain. Die Schmugglerin hatte das Rauschgift in einem doppelten Boden versteckt und wollte damit nach Amsterdam weiterreisen.
Nun dauert ihr Zwischenstopp in München vermutlich Jahre: Die Frau wurde verhaftet.
Ein Schicksal, das sie mit einer ganzen Reihe von Drogen-Kurieren teilt, die teils deutlich geschickter vorgingen:
* Im Mai 2009 fiel den Fahndern – ebenfalls in einer Maschine aus Brasilien – eine Hängematte auf, die ungewöhnlich schwer erschien. Des Rätsels Lösung: In den Schnüren der Matte war gepresstes Kokain eingenäht.
* Im Januar 2013 fällt bei der Passkontrolle eine nervöse Südafrikanerin auf. Ursache ihrer Unruhe: Die Frau trägt eine Afro-Perücke, in die Zöpfchen sind 500 Gramm Kokain eingeflochten.
* Ende Juni 2015 wollte eine Britin von Lissabon über München weiter nach Tokio fliegen. Die Zöllner wunderten sich über drei große Plastikbeutel voller Bonbons im Handgepäck der 50-Jährigen. Wie sich herausstellte, steckten in den bunten Papierchen keine Süßigkeiten – sondern insgesamt zwei Kilo Crystal.
* Zoll-Pressesprecher Thomas Meister erinnert sich außerdem an einen Koffer voller Betttücher, die allesamt mit flüssigem Kokain getränkt waren, genau wie eine 36-Kilo-Ladung Grillkohle, die ein Handelsreisender mit nach Brüssel nehmen wollte – und an einen Geschäftsmann, der über seine Badelatschen stolperte: „Er war im Winter unterwegs und hatte keine plausible Erklärung für die Schlappen. Da wurden die Kollegen stutzig.“ Und bald darauf fündig: In den Sohlen der Schuhe steckte Kokain.
Auch unverzollter Schmuck fällt den Flughafen-Zöllnern immer wieder in die Hände – nicht nur bei Prominenten:
* Im Sommer 2007 ließen sie einen thailändischen Flugbegleiter auffliegen, der wertvolle Uhren im Wert von 32 000 Euro nach Bayern geschmuggelt hatte. Sie waren für einen Uhrenhändler im Münchner Umland bestimmt.
* Im April 2014 stoppten die Beamten drei Reisende, die gerade den „grünen Ausgang“ passieren wollten. Im Gepäck der Männer steckten 31 Luxus-Uhren und mehrere Goldringe. Geschätzter Steuerschaden: 50 000 Euro.
Exotische Souvenirs sind am Münchner Airport ebenfalls ein „Dauerbrenner“:
* 2006 zogen die Zöllner einen Beistelltisch aus dem Verkehr, der zum überwiegenden Teil aus dem Fuß eines Elefanten bestand – ein klarer Verstoß gegen den Artenschutz.
* Ohne explizite Genehmigung sind zudem verboten: Kroko- oder Schlangen-Accessoires wie Schuhe, Taschen oder Gürtel. Trotzdem landen auch diese Dinge immer wieder in München.
* Auch Korallen stehen auf der „Roten Liste“ des Zolls. Dennoch versuchte im Mai 2015 ein 44-jähriger Oman-Urlauber, eine 55 Zentimeter lange und elf Kilo schwere Steinkoralle nach Deutschland einzuführen, um sie zu Hause aufzustellen – vergeblich.
Mit toten, aber auch mit lebenden Tieren, haben es Thomas Meister und seine Zoll-Kollegen tatsächlich häufiger zu tun:
* Ein Fitnesstrainer aus Australien sorgte 2009 dafür, dass die Experten der Reptilien-Auffangstation alarmiert wurden: Der 22-Jährige hatte 36 junge Pythons im Handgepäck dabei.
* Das wohl berühmteste Tier, das am Münchner Flughafen jemals beschlagnahmt wurde, war „Mally“, das Kapuzineräffchen von Sänger Justin Bieber. Der Pop-Star konnte bei seiner Einreise im Frühjahr 2013 keine Papiere für den kleinen Primaten vorweisen. „Mally“ zog erst ins Tierheim und von dort in den niedersächsischen Serengeti-Park.
* Tot und tiefgekühlt waren hingegen die 200 Wiesenpieper und Feldlerchen, die im Oktober 2014 im Koffer eines Italieners gefunden wurden. Der 65-Jährige hatte die Vögel in Rumänien gejagt und wollte sie in seiner Heimat verkaufen.
* Und zum Schluss der jüngste Grusel-Fund: Anfang Februar fischten die Zöllner aus dem Gepäck eines Thailand-Urlaubers einen gut 23 Zentimeter langen und rund 650 Gramm schweren Affenschädel – ein klarer Verstoß gegen das Tierseuchengesetz.