Von der Zugtür eingeklemmt: Rentnerin fordert Schadenersatz

Eine Seniorin wird beim Aussteigen aus dem Zug von der Tür eingeklemmt und stürzt. Jetzt will sie Entschädigung.
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München - Vor dem Oberlandesgericht München beginnt heute der Berufungsprozess einer 85-jährigen Zugfahrerin gegen die Deutsche Bahn auf Entschädigung.

Die Seniorin war im Juni 2010 beim Aussteigen aus einem Regionalzug in Freilassing eingeklemmt worden und gestürzt, als sich die Tür wieder öffnete. Dabei zog sie sich mehrere Brüche zu, die Seniorin fordert 11 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Das Landgericht Traunstein hatte ihrer Klage wegen eines Mitverschuldens nur teilweise stattgegeben.

 

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