Volksverhetzung: Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen Facebook-Chef Mark Zuckerberg

Die Staatsanwaltschaft München I soll laut einem Bericht des SPIEGEL ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Facebook-Manager eingeleitet haben, darunter auch CEO Mark Zuckerberg. Dabei soll es um volksverhetzende Kommentare in dem sozialen Netzwerk gehen.
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Zuckerberg unter Druck: Facebook steht seit geraumer Zeit in der Kritik, Posts und Kommentare mit volksverhetzendem Inhalt zu dulden.
dpa Zuckerberg unter Druck: Facebook steht seit geraumer Zeit in der Kritik, Posts und Kommentare mit volksverhetzendem Inhalt zu dulden.

Die Staatsanwaltschaft München I soll laut einem Bericht des SPIEGEL ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Facebook-Manager eingeleitet haben, darunter auch CEO Mark Zuckerberg. Dabei soll es um volksverhetzende Kommentare in dem sozialen Netzwerk gehen.

München - Erstmals ist ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen führende Verantwortliche der Social-Media-Plattform eingeleitet worden.

Darunter sind Firmengründer und Facebook-CEO Mark Zuckerberg, seine Geschäftsführerin Sheryl Sandberg sowie der Europa-Cheflobbyist Richard Allan und dessen Berliner Kollegin Eva-Maria Kirschsieper, wie der SPIEGEL in seiner Samstagsausgabe berichtet.

Ausgelöst wurde das Ermittlungsverfahren demnach durch eine Strafanzeige des Würzburger Anwalts Chan-jo Jun, in der den Managern des Konzerns vorgeworfen wird Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Unterstützung terroristischer Vereinigungen, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung Mordaufrufe, Gewaltandrohungen, Holocaustleugnung und andere Delikte zu dulden.

Facebook löscht Inhalte nicht, obwohl es davon weiß

Die Unternehmen und Mitarbeiter von Facebook würden gegen deutsches Recht verstoßen. Seit September 2015 habe die Kanzlei regelmäßig als rechtswidrig empfundene Inhalte über das Portal gemeldet. In den meisten Fällen sei eine Löschung von Facebook abgelehnt worden.

Noch Anfang des Jahres war eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Zuckerberg, Sandberg und weitere Spitzenmanager folgenlos geblieben. Mit der Begründung, dass sich die Beschuldigten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der deutschen Justiz aufhielten.

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