Volksbegehren gegen den blauen Dunst

Nichtraucherschutz in ganz Bayern: Heute startet die Unterschriftenaktion. Wo man in München unterschreiben kann.
von  Abendzeitung
Bis zum 2. Dezember liegen die Unterschriftenlisten zum Volksbegehren aus.
Bis zum 2. Dezember liegen die Unterschriftenlisten zum Volksbegehren aus. © dpa

MÜNCHEN - Nichtraucherschutz in ganz Bayern: Heute startet die Unterschriftenaktion. Wo man in München unterschreiben kann.

Beppo Brem lässt es heute früh krachen: Er will zu den Ersten gehören, die für das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz unterschreiben. Und weil er Geburtstag hat, bringt der Grünen-Aktivist einen Kuchen mit in die Stadtinformation im Rathaus.

Denn heute geht es los. Heute beginnt die zweiwöchige Einschreibfrist für das bayernweite Volksbegehren zum Nichtraucherschutz (letzter Tag: 2. Dezember). Die CSU hatte erst das schärfste Anti–Rauch-Gesetz Deutschlands beschlossen. Doch nach vielen Protesten und Wahlniederlagen und auf Drängen der inzwischen mitregierenden FDP wurde das Gesetz aufgeweicht und komplizierter.

Totales Rauchverbot in öffentlichen Räumen

Das Volksbegehren will ein totales Rauchverbot in öffentlichen Räumen: Im Landtag, in den Rathäusern, in Sporthallen, in allen Kinder- und Jugendeinrichtungen, in allen Bildungseinrichtungen (auch bei der VHS), in Heimen, Kulturstätten, Krankenhäusern, Flughäfen – und natürlich in Gaststätten und Festzelten.

Das heute bayernweit gestartete Volksbegehren ist ein erster Schritt: Bayernweit müssen sich mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten (rund 950000) in den Rathäusern in Unterschriftenlisten eintragen. Mit der Unterschrift unterstützt man das Volksbegehren, man kann also keine „Gegenstimme“ abgeben. Nur wenn die bis zum 2. Dezember die notwendige Anzahl an Stimmen zusammenkommt, wird es an der Wahlurne bis spätestens Juni zum alles entscheidenden Volksentscheid kommen.

In München liegen an sieben städtischen Orten Unterschriftenlisten aus: Stadtinformation im Rathaus, KVR in der Ruppertstraße 19 und in den Bezirksinspektionen Mitte, Blumenstraße 28b; Nord, Leopoldstraße 202a; Ost, Trausnitzstraße 33, Süd, Implerstraße 9; West in der Landsberger Straße 486.

Per Brief kann man seine Unterschrift nicht abgeben. Wer nicht in München ist, der kann einen „Eintragungsschein“ im Wahlamt Ruppertstraße beantragen. Damit kann er in jeder bayerischen Eintragungsstelle seine Unterschrift leisten.

Wo heute noch geraucht werden darf

Nach den vielen Veränderungen blickt man kaum noch durch, welche Raucherregeln eigentlich in Bayern gelten. Viele Wirte haben alle ihre Gasträume komplett aufs Nichtrauchen eingestellt, andere haben einen eigenen Nichtraucherraum eingerichtet. Und dann haben sich die alten Raucherclubs gerade in kleinen Kneipen weiter etabliert. Ausgenommen vom Rauchverbot sind nach dem geltenden Gesetz: Bierkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche; Bier,- Wein- und Festzelte; Nebenräume von Gaststätten und Discotheken (ohne Tanzfläche), wenn von dort kein Qualm in die übrigen Räume dringt.

Willi Bock

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