Visum vergessen – Urlaubsreise fällt aus
Statt bis nach Ecuador kommt die Familie Groß bloß nach Paris – und muss umkehren. Ein Stempel im Pass des kleinen Michael (3)
München - 6000 Euro schüttelt sich keiner einfach so aus dem Ärmel. Entsprechend hart hatte das Ehepaar Sandra und Axel Groß auch gearbeitet, um sich ihren sechswöchigen Traumurlaub zur Verwandschaft nach Ecuador leisten zu können. Schon vor einem Jahr hatte der Vater den Urlaub für die fünfköpfige Familie geplant und gebucht. Die beiden Kleinsten sollten in der Heimat ihrer Mutter getauft werden. Die Vorfreude war riesig. Doch dann lief alles schief.
Für die Familie endete ihr Trip bereits am ersten Tag – weiter als Paris kamen sie nicht. Warum? Weil in dem Kinderausweis ihres Sohnes Michael (3) ein Stempel fehlte.
Seit dem 26. Juni 2012 benötigt jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument, so viel stand fest. Doch dass auch der kurz vor der Reise ausgestellte Kinderreisepass von der amerikanischen Fluggesellschaft „Delta-Airlines“ nicht akzeptiert werden würde, damit hatten die Eltern des kleinen Micheal nicht gerechnet. „Vor allem, weil auf dem Ausweis steht, dass er für alle Länder gültig ist“, sagt Vater Axel Groß.
Das schon. Doch eine Sache hatten sie übersehen: Wer nach Amerika reisen möchte, braucht auch für seine Kinder einen biometrisch angepassten Reisepass – einen sogenannten „e-Pass“. Wer den nicht hat, muss genaustens auf das Erstellungsdatum achten.
Enthält der Kinderreisepass ein Foto, wurde er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert, ist die Einreise ohne Visum ohne Probleme möglich.
Reisepässe für Kinder, die nach dem genannten Datum erstellt wurden, benötigen für die Einreise aber einen Visumsstempel. „ Das hat uns sowohl am Flughafen als auch beim KVR niemand gesagt“ beschwert sich Groß.
Auch das sogenannte „Esta-Visa“, eine visumsfreie Einreiseerlaubnis-Erklärung für die Staaten, habe er problemlos für seinen Sohn bekommen.
Bis nach Paris durfte die Familie fliegen, dann war der Traumurlaub auch schon zu Ende. Dort weigerte sich die amerikanische Fluggesellschaft, den Dreijährigen mitzunehmen. „Meine Frau war am Boden zerstört“, berichtet uns der Familienvater. „Die Kinder haben nicht aufgehört zu weinen“. Doch es war nichts zu machen. Zu finden sind diese Bestimmungen allerdings nur auf der Seite des Auswärtigen Amtes und der des amerikanischen Konsulats. Nur wenige wissen, dass sie überhaupt existieren.
Fazit: Für mehr als 1000 Euro mussten sie den Rückflug nach München antreten. Erst zuhause habe er eigentlich verstanden, wo das Problem lag. Sowohl am Pariser als auch am Münchner Flughafen konnte ihm niemand den genauen Grund nennen, erzählt der verzweifelte Vater der AZ.
Auf Entschädigung darf die Familie laut ihrer Anwälte nicht hoffen. Die Einreisebestimmungen würden in die Hoheitsrechte eines Landes fallen und wer sie nicht beachtet, hat Pech gehabt. „Da kämpfen wir gegen zu große Windmühlen“, sagt Groß.
Ihren Urlaub verbringt die Familie jetzt in Deutschland. Und die Taufe wurde erst mal verschoben. „Wir sind alle sehr traurig, so hatten wir uns unsere Ferien nicht vorgestellt“.
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