Villa-Streit: TV-Pfarrer Jürgen Fliege klagt

Der TV-Pfarrer kauft mit seiner Partnerin ein Haus mit Seeblick in Tutzing – das Grundstück ist aber kleiner als versprochen. Vor Gericht klagt der Moderator wegen arglistiger Täuschung
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Jürgen Fliege
dpa Jürgen Fliege

Der TV-Pfarrer kauft mit seiner Partnerin ein Haus mit Seeblick in Tutzing – das Grundstück ist aber kleiner als versprochen. Vor Gericht klagt der Moderator wegen arglistiger Täuschung

MÜNCHEN/TUTZING Es geht um viel Geld: Jürgen Fliege streitet heute vor dem Oberlandesgericht München um ein millionenschweres Haus mit Garten und Seeblick in Tutzing. Dieses hat der Fernsehpfarrer laut dem Eigentümer Dieter Liwowsky im Januar 2009 gekauft. Das Einfamilienhaus inklusive Grundstück sei mindestens eine Million Euro wert, sagte Liwowsky der AZ. Es habe etwa 340 Quadratmeter Wohnfläche und liege nur etwa 200 Meter vom Starnberger See entfernt.

Trotzdem will Fliege das Haus, das er zusammen mit seiner Lebensgefährtin erstanden hatte, offenbar möglichst schnell loswerden. So behauptet Fliege, er sei beim Kauf des Grundstücks „arglistig getäuscht“ worden. Fliege hatte deshalb schon vor dem Landgericht München II geklagt und in erster Instanz gewonnen. Doch Eigentümer Liwowsky ging in Berufung.

Erste Details über den Rechtsstreit erfuhr die AZ bereits gestern. So kam es bei der Berechnung der Quadratmeter im Nachhinein zu Problemen. Das Grundstück hatte wohl nicht die laut Bebauungsplan erforderliche Größe von 600 Quadratmetern, sondern nur 599 Quadratmeter, so stellt es die eine Seite dar. Der fehlende Quadratmeter sei jedoch nötig, um das Grundstück auch bebauen zu dürfen.

Zudem seien Dach und Keller ohne Genehmigung der Behörden renoviert worden. Möglich, dass die bewohnbare Fläche somit deutlich kleiner ausfällt. Eigentümer Dieter Liwowsky hält dagegen: „Es handelt sich nicht um einen Schwarzbau“, sagt er. Zudem habe er Fliege einen zusätzlichen Quadratmeter Grundstücksfläche angeboten, dieser wolle das Haus jedoch loswerden. Jürgen Fliege zur AZ: „Ich will die Sache vor Gericht prüfen lassen.“ Anne Hund

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