Viertelmillion unterschlagen: Münchner zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt

Altersvorsorge per Unterschlagung: Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Münchner Immobilienunternehmers muss über zwei Jahre ins Gefängnis, weil er seinem Chef um knapp 250.000 Euro erleichtert hat.
von  AZ
Als der Chef Anfang Juni wieder in München eintraf, war der Tresor leer und das Geld verschwunden. (Symbolbild)
Als der Chef Anfang Juni wieder in München eintraf, war der Tresor leer und das Geld verschwunden. (Symbolbild) © Christin Klose/dpa

München – Das Münchner Amtsgericht hat einen Industriekaufmann aus dem Landkreis München zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten wegen Unterschlagung verurteilt. 

Das Gericht sah es in seinem Urteil Anfang Dezember 2021 als erwiesen an, dass der Mann in seiner langjährigen Tätigkeit als freier Mitarbeiter eines Immobilienunternehmers unerlaubt 240.000 Euro aus einem Tresor an sich genommen hatte

Die mündliche Anweisung: 250.000 Euro abheben und in einem Tresor verwahren

Zu dem Geld sei der Angeklagte gekommen, nachdem der Geschädigte, der im März 2020 wegen Corona in den USA festsaß, ihn laut eigener Aussage angewiesen hatte, diese Summe von einem Geschäftskonto abzuheben und in bar in einem Tresor zu verwahren. Den Zugangscode sollte der Mitarbeiter ändern, nachdem er das Geld dort deponiert hatte. Als sein Chef im Sommer wieder nach München kam, sei das Geld verschwunden gewesen. 

Die Version des Angeklagten klang dagegen etwas anders: Sein Auftraggeber habe ihm das Geld als Dank für seine Dienste überlassen. Er habe den Unternehmer seit Jahren um eine derartige Zuwendung gebeten, eine ihm versprochene Altersrente von 5.000 Euro beziehungsweise die Übertragung einer Wohnung sei ihm versprochen, aber nie eingelöst worden. Auf sein Drängen auf eine Altersvorsorge habe ihm der Geschädigte dann im April 2020 gesagt, dass er das Geld aus dem Tresor haben könne. Erst später habe dieser das Geld zurückgefordert, nachdem der Angeklagte gekündigt und einen Wiedereinstieg abgelehnt habe. 

Richter: Geschichte des Angeklagten unglaubwürdig

Diese Version der Geschichte glaubte der Richter nicht, vor allem sei es nicht ersichtlich, warum der Angeklagte zunächst auf eine schriftliche Fixierung einer Altersvorsorge gedrängt, sich später aber mit der angeblichen mündlichen Vereinbarung über die 240.000 Euro in bar zufrieden gegeben habe, ohne wenigstens eine Quittung zu hinterlassen. Auch die Tatsache, dass der Geschädigte den Angeklagten jahrelang mit einer Zusage einer Altersvorsorge hingehalten habe, mache es unglaubwürdig, dass dieser seine Meinung so schnell geändert habe. Eine Zeugin, die Ex des Angeklagten, konnte dessen Angaben ebenfalls nicht stützen.

Zugunsten des Angeklagten wurde die Tat als Gelegenheitstat, möglicherweise aus Frust, gewertet. Gegen ihn sprachen die hohe Summe sowie eine Vorstrafe wegen Steuerhinterziehung aus dem Jahr 2014.

Neben der Haftstrafe wurden die verbleibenden 209.600 Euro eingezogen, die im Rahmen einer Hausdurchsuchung unter Kaffeepulver in einer Tiefkühltruhe gefunden wurden. Die bereits ausgegebenen 30.400 Euro muss er dem Geschädigten zurückerstatten. Weil beide Parteien Berufung eingelegt haben, ist das Urteil nicht rechtskräftig. 

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